Ist ab 22:40 nicht Paragraph 100 IV anzuwenden? Also keine Kostenerstattung nach Kopfteilen, sondern im Außenverhältnis jeder Teil die vollständigen 70 Prozent? Ich wünsche Ihnen ein frohes neues Jahr!
Ja und nein! Wir können die von A nicht zu tragenden 70% nicht komplett gesamtschuldnerisch den B1 und B2 zuweisen, weil sie nicht in gleichem Umfang unterliegen. Wir könnten § 100 Abs. 4 ZPO aber z.B. durch Einfügung einer weiteren Tabellenspalte "B1+B2 gesamtschuldnerisch" berücksichtigen. Dann ergäben sich Kostenquoten von 30% für A, 30% für B2 individualschuldnerisch und 40% B1+B2 gesamtschuldnerisch. Ich werde das gerne in die nächste Auflage der Vorlesung aufnehmen, vielen Dank für den Hinweis! Und natürlich Ihnen auch ein gutes neues Jahr!
Hallo Herr Fries, vielen Dank für den tollen Vortrag. Könnten Sie noch einmal den Link zu den Notizen posten. Der ist im Kommentar leider nicht verwendbar. Beste Grüße Doc
Die Unterlagen zur Vorlesung finden sich frei online unter www.jura-podcast.de/zpo/.
Martin, you the GOAT
Ach komm… Aber freut mich, wenn’s was nützt!
Ist ab 22:40 nicht Paragraph 100 IV anzuwenden? Also keine Kostenerstattung nach Kopfteilen, sondern im Außenverhältnis jeder Teil die vollständigen 70 Prozent? Ich wünsche Ihnen ein frohes neues Jahr!
Ja und nein! Wir können die von A nicht zu tragenden 70% nicht komplett gesamtschuldnerisch den B1 und B2 zuweisen, weil sie nicht in gleichem Umfang unterliegen. Wir könnten § 100 Abs. 4 ZPO aber z.B. durch Einfügung einer weiteren Tabellenspalte "B1+B2 gesamtschuldnerisch" berücksichtigen. Dann ergäben sich Kostenquoten von 30% für A, 30% für B2 individualschuldnerisch und 40% B1+B2 gesamtschuldnerisch. Ich werde das gerne in die nächste Auflage der Vorlesung aufnehmen, vielen Dank für den Hinweis! Und natürlich Ihnen auch ein gutes neues Jahr!
Vielen Dank 😊
Hallo Herr Fries,
vielen Dank für den tollen Vortrag. Könnten Sie noch einmal den Link zu den Notizen posten. Der ist im Kommentar leider nicht verwendbar.
Beste Grüße
Doc
Ja klar, Danke für den Hinweis, ich habe den korrekten Link in einem neuen Kommentar ergänzt.