Es hat echt Spaß gemacht das Video mit dir aufzunehmen Christian! =) Und bei einigen Fragen war ich wirklich sehr überrascht, wie die Rechtslage dazu tatsächlich ist und bin gespannt, was sich da in Zukunft noch alles tut.
Danke, dass du auf das mit der Nennung anderer Leute, die mit dir an einem Foto zusammengearbeitet haben, eingegangen bist. Ist ja der gute Ton im künstlerischen Bereich, weil die Leute schließlich Respekt für ihre Leistung verdienen, aber Gesetze sind ja bei sowas oft eher realitätsfremd.
Da ich auch Fotos mache und diese veröffentliche, weiß ich natürlich um die große Verunsicherung all jener, die sich mit der Rechtsgrundlage nie so richtig intensiv auseinandergesetzt haben. Daher bin ich echt froh über das sehr informative Video und würde mir sogar wünschen, dass da noch mehr kommt.
Thema Zeitraffervideos... Ich möchte gern in einer belebten Fußgängerzone ein Stativ hinstellen in der Mitte steht eine Person die eingewilligt hat...dort 2h in der Mitte still zu stehen...Nun soll die Kamera über 2h alle 5 Sekunden ein Foto knipsen. Am Ende soll aus dem Material ein Video erstellt werden...es soll so werden...dass die Personen ringsum, die eine stillstehende Person rasen...man wird also beim normalen Anschauen des Videos die Menschen ringsumher kaum erkennen können aber natürlich kann es nicht zu 100% ausgeschlossen werden...z.B. wenn eine Person länger an einem Punkt stehen bleibt. Gilt in diesem Moment, dass die Menschen ringsumher lediglich ein Beiwerk darstellen und ich da NICHT um Erlaubnis bitten muss? Oder muss ich jedes Gesicht unkenntlich machen...was quasi unmöglich sein wird bei tausenden Fotos mit tausenden Menschen... Darf ich dieses Video im Anschluss veröffentlichen? Was ist wenn ich von jemanden der das Stativ sieht, gebeten werde...das Material umgehend zu löschen...was ja die Arbeit unter Umständen von 2h zunichte machen könnte...weil die Kamera 2h durchweg unverstellt laufen muss...? Muss ich löschen oder brauche ich nicht darauf eingehen?
Darf ich als Privatperson im Rahmen der Beweissicherung (Ordnungswidrigkeit oder Straftat) Fotos von Personen machen, so lange ich diese nicht veröffentliche? Oder können sich diese dann auf das Recht am eigenen Bild berufen und das Foto wird dann nicht als Beweismittel zugelassen und ich als Fotograf bekomme dann selbst Probleme?
In Frankreich sind alle Marken im öffentlichen Fernsehen abdecken. Ich finde das gut so und etwa das Apfellogo auf dem Klapprechner als Schleichwerbung.
Ich mache Street photography, fotografiere also Leute in ihrer Umgebung, manchmal nur Gesicht und Oberkörper, manchmal sind auch mehr als zwei Leute auf dem Foto. Muss ich jetzt auswandern oder wie gefährlich wird das für mich?
Darf man auf Veranstaltungen bzw Konzerte mit seinem Handy Foto und Videos von den Künstler machen und auf RUclips hochladen ? Oder braucht Mann da auch eine Genehmigung?
Hierist die frage, wie sieht das Video aus? Sind es nur Kurze Schnippsel darfste eigentlich Hochladen solange der Künstler/Veranstaler nichts dagegen sagt. Ladest du allerdings ganze Videos von Liedern hoch, haste eine Urheberrechtsverletzung begannen.
Das versteh ich nicht ganz: wenn man auf einem Konzert fotografiert und da sind zufällige Leute auf dem Bild, dann erhebt man von diesen Leuten doch keine Daten? Man weiß weder Namen, Adresse etc. Warum fällt das dann trotzdem unter die DSGVO?
ZITAT:"Wie steht es um DSGVO und Überwachungskameras? Müssen die alle runter?" -> Ich denke, müsstest diese Frage präziser gestalten. Was ich Dir sicher sagen kann ist: Nein - Du kannst nicht jegliche Überwachungskamera wegklagen. Es kommt darauf an - WER die Kamera aufgebaut hat - WO die Kamera aufgbaut wurde von WEM - Und WO die Kamera von WEM und WOZU aufgebaut wurde Es kommt immer auf den absoluten Einzelfall an. Ein Beispiel wäre, dass Du nicht einfach im Aldi losfilmen dürftest, nur weil da schon Überwachungskameras sind. Und der Name sagt es schon - "Überwachungskamera". Genauso, "Sicherheitskamera" usw. Worüber Du Dir aber eher Gedanken machen solltest, wäre das Bild, welches Du als Avatar für Deinen Kanal benutzt - also Urheberrecht, Ich bin ziemlig sicher, dass Du weder die Rechte an Bildnissen von Kaiser Wilhem II besitzt, noch an den davon angefertigten Verfremdungen :)
The Kaiser, die Frage erörtert sich eigentlich schon von alleine. Denn zu einen dürfen die Aufnahmen, maximal 72 Stunden gespeichert werden aber auch nur dann, wenn diese als Beweispflicht für eine Tat dienlich ist. Ansonsten muss die Aufnahme sofort gelöscht werden.
natürlich nicht, dass ist ja 'gut' und dient der Terrorabwehr. Sie dürfen davor nur nicht falsch parken. Würden Sie jemand zu Tode schlagen, oder Sie erschlagen werden, dann .....
Hallo, ich hätte noch eine Frage zum Thema Veranstaltungen. Ich möchte auf einer Motorsport Veranstaltung Fahrer beim Fahren Fotografieren, wie schaut es dann damit aus die haben dann ja alle einen Helm auf?
@@c4sh3w viele studierenden organisationen in den usa und deutschland haben zum boykot von cola aufgerufen, weil die firma menschenrechte in ua kolumbien verletzen (morde, folter) und die umwelt ua in indien zerstören (grundwasserverschmutzung, der landwirtschaft damit schaden). Weil die firma solche gesetze in der usa nicht so sehr verletzen kann, verlagern sie die arbeitsplätze nach außen. Damit stehen auch arbeitsplätze in den usa in konkurrenz... egal ob grün, links, rechts oder konservativ - wenn man die cola firma versteht, weiß man, dass sie gegen die menschen arbeitet. Man muss neoliberal sein um sie zu mögen.
Super Intressa6 Aber eine Frage aber ich vermisst. Wenn ich bei ein Fotograf Bewerbungsfotos machen lasse. Darf ich es einfach bei FB und Co veröffentlichen/Hochladen?
>Verbrauchertäuschung< Der Meinung bin ich auch. Da wird gesagt „habe ich alles selber bezahlt werde nicht gesponsert" und dick steht Werbung drüber, aber das ist ja nur wegen Vorsicht und so.
Selbst der Hamburger-Vorschlag (der mir als Hamburger Fotograf sehr entgegenkommt, weil ich bei Problemen zumindest darauf verweisen kann), ist doch für die Katz. Die nach der DSGVO geforderten Informationen auszuhängen kann man bei Massenveranstaltungen total vergessen. Ich schließe doch als Fotograf (womöglich noch als Pressefotograf) nicht mit jedem Verein einen ADV-Vertrag ab - schon aus logistischen Gründen nicht aber auch aus sachlichen Gründen, da ich nicht Vereinen die volle Bestimmungsgewalt über meine Fotos einräumen möchte oder kann. Und was ist, wenn die Fotos verkauft werden sollen über Presse-/Fotoagenturen? Womöglich hat da jeder anwesende Fotograf noch andere Agenturen an der Hand. Da würden sich ja komplexe ADV-Ketten ergeben, die zudem nicht vereinbar mit den Lieferanten-AGB und Lizenzen großer Agenturen wären. Zusätzlich würden die Aushänge meterlang werden, wenn alle Verarbeiter und Verarbeitungen aufgeführt werden.
Wie ist das eigentlich, wenn ich vor 20 - 30 Jahren Menschengruppen so um die 20 - 50 Leute fotografiert habe, von denen ich vielleicht 5 % persönlich kannte. Gilt in diesem Fall die DSGVO? Un wie ist das, wenn ich diese Bilder auf meiner Website veröffentliche? Muss ich dann bei allen Personen eine starke Unschärfe übers Gesicht legen - bzw. reicht das Gesicht eigentlich oder muss ich die gesamte Person unscharf machen? Zweiteres dauer nämlich bei 40+ Personen irre lange!
Danke für die tollen und informativen Videos! Wo wir beim Thema Kennzeichnung von Werbung sind: Wie ist das eigentlich mit Rezensionsexemplaren? Ich bin Teil einer Gruppe, die eine Webseite betreibt, auf der Bücher rezensiert werden. Diese bekommen wir kostenlos als Rezensionsexemplare von den Verlagen gestellt und schreiben auch immer unter die Rezensionen, dass wir den Verlagen für die Bereitstellung danken. Reicht das? Müsste man das theoretisch als Werbung kennzeichnen? Große Zeitungen schreiben ja meines Wissens auch nicht "Werbung" unter ihre Rezensionen und bekommen die Bücher sicher auch gestellt. Wir loben die Bücher auch nicht nur, sondern üben auch Kritik.
#fragwbs Wie ist das rechtlich denn bei einem TFP-Shooting? Bei TFP einigen sich ja Fotograf und Model darauf, dass das Ganze unentgeltlich ist und beide die Fotos bekommen. Wenn das Model dann den Löschanspruch nach DSGVO geltend macht, muss der Fotograf ja löschen. Hat der Fotograf dann einfach Pech gehabt oder geht das schon in die Richtung "Erschleichen von Leistungen"?
Ai ai ai, das ist schwer, wenn dass vertraglich vorher so festgelegt worden ist, also dass das Bild veröffentlich wird und alles auf gegenseitigen einverständnis geschehen ist (unentgeldlich), dann haste was gegen jenen Model in der Hand. Weil dann wäre das Vertragsbruch, wenn das Model weiterhin selbst das Bild öffentlich/Werbemäßig, nutzen würde. Wenn das natürlich ohne Vertrag geschehen würde, wäre es zwar Vertragsbruch und auch eine Erschleichung von Leistungen, ABER im Rechtsstreit wäre es dann Aussage gegen Aussage unter umständen.
#fragewbs aber als Zuschauer kannst du ja nicht erkennen, ob die Person a) bezahlt wird b) nicht beeinflusst von dem Geschenk würde c) das die Person au weitere Kooperationen erhofft. Das ist doch momentan ein offenes Tor für die Konkurrenz der gezeigten Artikel und deren Anwalt. Bezogen auf unlauteren Werbung. Wenn du sie nicht mit Werbung gekennzeichnet ist. Deshalb schreiben jeder der ein Produkt bewertet und seine Meinung Kund tut. Werbung dazu, oder auch wenn er sein Video monetarisiert. Es schwer zu entscheiden ob das richtige bezahlte Werbung oder eine Empfehlung, also eine private selbständige kostenlos Werbung oder eine reine private Meinung ist. Wie kann man so Rechtsform machen, das keine Anklage Grund besteht ? Bezüglich Konzert, würde auch das Hausrecht des Veranstalter auch nicht bei euere Erklärung mit berücksichtigt
Ton ist diesmal viel Besser. Danke für die an nahme der Kritik. Mein vorschlag für fotos bei konzerten z.b ist nachträglich eine anfrage von fotograf zu stellen an eine stelle die dann die unter beachtung des datenschutzes die betroffenen personen an schreibt oder alle an schreibt und an fragt ob und in welcher form das bild veröffentlicht werden darf und sonst müßen kleinere ausschnitte veröffentlicht werden und nicht das gesamte bild von der bühne vorne auf die menschen. Dass wäre meine idee dazu weil anders kann man es wohl nicht lösen. Wie würde die Rechtliche Seite dazu aus sehen?
Ich habe eine Frage zum Thema Garantie und Gewährleistung: Wenn ich zum Beispiel einen Fernseher kaufe und nach 3 Monaten geht er kaputt und ich bekomme dann einen neuen vom Hersteller... Fängt dann die Gewährleistung von vorne an? Und wie ist es bei einer Reparatur, beginnt es dann auch von vorne oder läuft die Gewährleistung einfach weiter? Ich denke wenn es um wirklich um eine neue Garantie geht muss es ja der Hersteller selber entscheiden.
Gewährleistung muss der Händler bieten. Garantie ist immer freiwillig, kann auch vom Händler gegeben werden, und häufig vom Hersteller. Lässt du die Reparatur über die Garantie laufen, dann gelten die Garantiebedingungen, die der Garantiegeber im Prinzip frei definieren darf. Er muss sich nur im Anschluss dann selber an seine eigenen Auflagen halten. Gewährleistung, insbesondere bei so genannter Palettenware, steht auf einem anderen Stern und läuft im Prinzip nur die gesetzliche Zeit von den 24 Monaten, mit der bisherigen Annahme der Beweislastumkehr nach sechs Monaten. Sie wird für das Gesamtprodukt auch nicht verlängert, allenfalls auf die angefallene Reparatur. Sowie die eventuell dazugehörige Dienstleistung je nach Produkt. Als Beispiel, du kaufst dir eine Küche, und ein Scharnier geht kaputt, während der Zeit der Gewährleistung. Wird dann dieses Scharnier, zum Beispiel erst nach 20 Monaten repariert, gelten auf diese Reparatur erneut eine Gewährleistung. Geht dann der Kühlschrank allerdings kaputt, hat das nichts mehr mit der Verlängerung der Gewährleistung zu tun. Oder bei einem Notebook, geht während der Gewährleistungszeit z B nach 20 Monaten die Festplatte kaputt, wird diese repariert und bekommt eine eigene Verlängerung. Geht dann nach 25 Monaten das Display kaputt, PP. My 2 cents.
@@Bogomil76 Danke, aber bei manchen Artikeln ist es für den Hersteller günstiger einfach einen neues Austauschprodukt zur Verfügung zu stellen statt einer Reparatur. Beginnt dann die Gewährleistung oder vielleicht sogar die Garantie von vorne?
Nigllord um bei dem Beispiel mit dem Fernseher zu bleiben, Gewährleistung Jein. Garantie! jein, und kommt darauf an, was der Garantiegeber in seine eigenen Garantiebedingungen reinschreibt, aber auch hier eher nein, beginnt nicht mit dem Austauschgerät erneut. Bei der Gewährleistung ist das eben nunmal so eine Sache, es kommt darauf an wie der Händler mit der Reklamation umgeht. Wenn er die Reklamation als Kulanz ausgeführt hat, oder es nur kleinere Reparaturen sind dann verlängert sich nix. Bei einem kompletten Austauschgerät und der Anerkennung des Mangels dann beginnt die Gewährleistungszeit neu.
Bei dem ganzen Video kam bei mir eine Frage auf. Ich selber bin Hochzeits- Foto und Videograf ist es in so einem Fall zulässig wenn ich in meinen AGB´s drinn stehen habe dass sich das Paar um die aufklärung und die erlaubnis kümmert oder muss ich das selber machen? In der Praxis ist es ehrlich gesagt oft egal aber wenn sich mal jemand beschweren sollte hat dann das Paar ein Problem oder ich ?
AimHill Is doch simpel, hat das Paar die Fotos gemacht, oder Du? 😉 Der Urheber muss die Einwilligung einholen, und da Du als Fotograf doch sicherlich der Urheber bist, q.e.d. Aber es gibt neben der „freiwilligen“ Einwilligung ja noch die „berechtigten“ Interessen. Wäre eher interessant zu wissen ob die hier gelten.
AimHill naja, da aber jeder das Recht am eigenen Bild hat, kann das Brautpaar doch die Einwilligung nicht für fremde Menschen geben, auch nicht für die eigenen Gäste. Also letzt endlich ist genau dieser Zustand ein echtes Problem. Im Prinzip müsste der Fotograf jede Person persönlich fragen, die er fotografiert ob er im Anschluss dieses Foto an das Brautpaar verkaufen darf. Und damit meine ich kommerzielle Fotografen. Wenn ich privat auf einer Hochzeit bin und dem Brautpaar einen Gefallen tue, dann gilt die ganze Geschichte natürlich nicht. Also zumindest aus DSGVO Sicht und der Informationspflichten. Drehe es mal um, wenn ich Gast wäre auf einer Hochzeit, und du bist der Fotograf den ich nicht kenne persönlich. Und du machst ein Foto von mir und ich möchte das nicht, an wen soll ich mich denn dann wenden? Klar, direkt vor Ort könnte ich mich an dich wenden. Aber was ist wenn ich in zwei Wochen auf die Idee komme dass mein Foto nicht weiter verarbeitet wird. Da muss ich doch ein Widerrufsrecht haben. Dass mir ja zu steht. Und du hättest mich bevor du das Foto machst und verarbeitest, da du leider kommerziell bist, informieren müssen. Wie könnte dieser Zustand durch AGBs mit dem Brautpaar umgangen werden? Das ist nun mal eben nicht möglich. Und ja ich weiß in welcher Bredouille man somit steckt.
So... Ich würde vor kurzem bei einer Veranstaltung "posierend" fotografiert. Dieses wurde ohne Absprache (kurz) auf einer großen Leinwand. Das kann doch so nicht rechtens sein. 😂
Ich hatte diesen Kanal jahrelang abonniert. Jetzt sehe ich das man sich laut Herrn Solmecke "auf dünnem Eis bewegt" wenn man Gäste zu Hause nicht auf den vorhandenen Amazon Echo Lautsprecher hinweist. Jetzt weiß ich wieder warum ich den Kanal gekündigt habe. Zuviel Halbwissen durch das Leute falsch informiert werden.
@@Bogomil76 Die Aussage ist aus mehreren Gründen falsch. Zum einen ist die aktuelle Situation so, dass Echo offiziell nur auf direkt an Echo gerichtete Befehle reagiert. Insofern findet nach derzeitiger Informationslage keine Aufzeichnung statt die das Persönlichkeitsrecht angreift oder mit der DSGVO kollidiert. Dem Vorwurf dass der Nutzer es besser wissen müsste, wird kein Gericht folgen da dem Besitzer des Endgerätes die Möglichkeit der entsprechenden Informationsbeschaffung nicht zur Verfügung steht. Wenn der Gesetzgeber hier also eingreifen wollen würde, müsste er selbst die rechtlichen bzw. gesetzlichen Grundlagen schaffen. Zudem sind die Endgeräte in aller Regel offen einsehbar und nicht versteckt untergebracht, da sonst die Spracherfassung erschwert würde. Somit steht es jedem Menschen frei, im Raum zu sprechen oder auch nicht. Die Situation ist vergleichbar mit dem Vorhandensein einer Überwachungskamera auf die die Person mit einem Schild hingewiesen wurde. Auch hier hat jeder die Möglichkeit den Sichtbereich der Kamera zu betreten bzw. nicht zu betreten. Hält man also fest, dass der Besitzer eines Smartspeakers nicht davon ausgehen muss dass das Gerät das Gesprochene der Anwesenden aufzeichnet bliebe als Angriffspunkt noch die Mutmaßung man müsse Besucher generell über die Funktionsweise solcher Geräte informieren. Nun, ich bin sicher es hat bisher niemandem rechtlich geschadet, dass er seine Gäste hat mit dem Festnetztelefon telefonieren lassen ohne vorher zu erklären, dass möglicherweise die NSA oder der BND (...usw. ) sein Telefon abhört. Von Fernbedienungen mit Sprachfunktion oder eingeschalteten Laptops und Smartphones die es schon viel länger gibt fangen wir besser gar nicht erst an. Man sieht also, man greift hier höchstens ein weiteres Symptom an. Wenn man in Echo und Co. ein datenschutzrechtliches Problem sieht mag das stimmen, man setzt aber am momentanen und damit nur zwischenzeitlichen Ende einer langen Kette an. Und deshalb wird, zumindest in Deutschland, kein Gericht hier im Einzelfall gegen einen Endkunden, bzw. in diesem Fall "Gastgeber", entscheiden.
New1 Du sagst es doch selber, man wird bei einer Videoüberwachungskamera mit einem Schild darauf hingewiesen. Willst Du jetzt überall Alexa Schilder? Aber unabhängig davon, das Aufzeichnen von Sprache wird nunmal gesetzlich mochmal anders behandelt, und zwar irgendwie stärker als manch anderes. Und Alexa Geräte zeichnen natürlich permanent auf, anders würde die Technik nicht funktionieren. Die Membran eines Mikros, JEDES Mikro, vibriert immer, das kann man gar nicht abstellen. Und nur weil die Daten erstmal nur lokal aufs Aktivierungswort hören und nicht sofort in die Cloud wandern, hat mit der Datenerfassung als solches nichts zu tun. Denn WO die Daten verarbeitet werden hat ja nichts mit der Erfassung zu tun. Und ich muss das Gegenüber auch über die Erfassung informieren, VORHER. Die einzige Annahme die man jetzt gelten lassen kann ist, die DSGVO gilt ja nicht für Privatpersonen, per se. Aber ein Amazon Echo im Anwaltsbüro wäre ja zB nicht mehr privat. Ich darf ja auch keine heimliche Überwachungskamera aufstellen und meinen Besuch filmen. Und nur weil ein Alexa evtl. als Alexa erkennbar ist, heisst das ja noch lange nicht, das JEDER Besucher das auch als solches erkennt. Zumal Alexa auch in sehr viele Consumergeräte integriert wird die erst recht nicht als Wanze erkennbar sind. Will sagen, ich sehe das auch nicht so umkritisch und finde schon das die Sache nicht so eindeutig ist. Aber ich persönlich erwarte jetzt auch nicht überall, dass ich darüber informiert werde.
@@Bogomil76 Ich hatte meinen Post nochmal nachbearbeitet während du geschrieben hast. Insofern wiederhole ich mich jetzt wahrscheinlich: Ein Schild über einer Kamera ist ein visueller Hinweis. Ein Echo ist ebenfalls ein visueller Indikator. Auch du wirst sicher niemandem vorher dein Smartphone erklären bevor du ihn in deine Nähe lässt oder? Auch hier sind die Membrane verbaut die du ansprichst. Es bestehen also durch multiple andere Geräte "Quasi-Präzedenzfälle" bei denen der Nutzer sich im Grunde sicher sein kann/sollte/darf das er nicht belangt wird. Ich will also vor allem darauf hinaus dass es vollkommen an den Haaren herbeigezogen ist hierbei jetzt die Smartspeaker in den Fokus zu setzen und den Leuten Unsicherheiten einzureden die entweder schon lange existieren oder aber gar nicht existieren weil die Nichtangreifbarkeit des Endkunden schon durch das Vorhandensein der anderen Geräte definiert ist bzw. es scheinbar aus Sicht des Gesetzgebers nicht nötig war diese zu definieren. Dein Hinweis zur Nichterkennbarkeit in anderen Consumergeräten ist sicher richtig. Bestätigt aber im Grunde meine Aussagen da wir niemals in die Situation kommen werden unseren Gästen als aller erstes jedes Gerät im kompletten Haushalt erklären zu müssen. Prognostiziere ich jetzt einfach mal 😉
New1 Ja, Einerseits hast du da sicherlich recht. Aber einen Anwalt, beziehungsweise ein Gericht wird dir da im Moment, bestimmt auch folgendes draus drehen. Ein Smartphone, gehört mittlerweile zum Leben dazu. Man kann quasi voraussetzen dass jeder eins hat. Ob dann auf einem Smartphone zusätzlich ein digitaler Assistent aktiviert ist, Steht ja dann auf einem anderen Blatt. Egal ob die Membran es erkennt oder nicht. Aber ein digitaler Assistent, wie Alexa im Haushalt wird ja nur genau für diesen Zweck angeschafft. Der Zweck dieses Gerätes ist nichts anderes als das gesprochene Wort permanent aufzuzeichnen, also der Hauptzweck dieses Gerätes. Und das ist eben nun mal was anderes. In einem Smartphone ist ja auch prinzipiell eine Kamera verbaut, und trotzdem musst du nicht darauf hinweisen dass eine Video Überwachung stattfindet. Oder stattfinden könnte. Weil der primäre Zweck eines Handys nun mal eben nicht Videoüberwachung ist.
#fragWBS Wie müssen die AGBs von Parkhausbetreiber angebracht werden, damit sie eigentlich wirksam werden? Die meisten Schilder kann ich erst lesen, wenn ich schon im Parkhaus bin und geparkt habe. Auch wenn diese vor den Einfahren sind, kann man diese nicht so schnell durchlesen oder die Schrift ist zu klein, dass man es vom Auto lesen kann!
#FragWBS Was ist wenn ich als Außenstehender mitbekomme das der verantwortliche Redakteur einer Mitarbeiterzeitschrift bewußt Copyright geschützte Bilder ungefragt und zum Teil mit falscher Quelle in der Zeitschrift veröffentlicht? Sollte ich da etwas machen? Ich kenne die Zeitschrift aber nicht die Urheber der Bilder. Ich hadere noch mit mir ob ich da die Urheber versuchen sollte zu finden oder nicht.
Wie ist es denn mit den eigentlichen Protagonisten (Musiker, Sportler,...)? #fragWBS Nach wie vor der DSGVO wird bei dem Thema oft ausführlich auf Zuschauer eingegangen. Doch was ist, wenn Presse-, Auftrags-, Freie- oder Hobby-Fotografen (nur) die Protagonisten fotografieren. Bekommt man wenigstens das nach der DSGVO noch rechtlich sauber hin? Vorher gab es wenigstens noch die Ausnahmen im KUG.
#FragWBS: Zu Frage 1: Markenrechtsverletzung nicht. Aber wie sieht es mit dem Urheberrecht aus? Das Logo hat doch einen Urheber. Wenn der Fotograf sein Bild von z.B. einer Blume per Urheberrecht geschützt sehen will, warum muss dem Logodesigner dann leer ausgehen? Oder wenn ich das Bild vom Fotografen abfotografiere? Wie sieht es mit anderen identifizierbaren Dingen rund um uns aus? Darf ich alles im Bild festhalten ohne eine Urhebrrechtsverletzung begehe? Dann wäre die EU-UrhR-Rl ja gar nicht nötig - es sei den dort ginge es nur um Audio und Text [hier sind die Erkennungsraten ja wesentlich höher].
1. Natürlich hat das Logo auch ein Urheber, aber in der Regel gehen die Urheberrechte an der Firma über (Vertraglich gelöst) da dieses Logo entweder Intern von ein Designer aus der Firma erstellt wurde. ODER eben extern jemand beauftragt wurde , in der Regel bei den großen Firmen eher unwahrscheinlich, und somit wars eine Dienstleistungs Arbeit und da wird Auch meist Vertrag geregelt das die Rechte an der Marke übergeht. Somit hat der Logodesigner selbst in der Regel keine Handhabung. 2. Die Frage ob du ein Foto von einem Foto machen darfst. Ja und nein. Wenn das Foto das du machst als Hauptmotiv, die Fotografie eines anderen hat und nur dieses als Motiv. Dann ist es praktisch eine vervielfältigung und somit nicht erlaubt. Wenn das ding aber als Nebenprodukt dienlich ist, dann ist es erlaubt. 3. Ob du eigentlich alles um uns herrum prinzipiell fotografieren darfst. Auch hier wieder ein Ja und nein. Ist das gewünschte Objekt ein öffentlich zugängliches Objekt? Dann darfste das in der Regel Fotografieren ohne eine Urheberrechtliche verletzung zu begehen. Hier aber auch gleich wieder das nein mit dazu, Ist dieses Objekt zwar in der Öffentlichkeit aber ein Künstlerisches Projekt (zum beispiel die Verhüllung des Reichtstages) , dann kannst du durchaus eine Urheberrechtlichsverletzung begehen. Den in den Sinne beabsichtigt der Künstler ja eine sein Projekt nur einen Bestimmten Zeitraum öffentlich zu machen. Anders sehe das natürlich wieder aus, wenn es nicht mehr im öffentliche Raum ist. Mal als beispiel, du siehst z.B. eine Kunstvoll in Szene gesetzten Blumengarten oder eine Skulptur im Garten von Person x/Y! Die darfst du nicht ohne weitere erlaubniss Fotografieren. Das alles wird aber auch nur dann Problematisch wenn du die Bilder öffentlich zur schau Stellst, also Sozialmedien etc. Wenn du das nur für dich daheim machst (mit ausnahme punkt 2) ist das alles ohne weiteres erlaubt.
@@nachtelfirokese88 1. Ist schon klar, wenn es Angestellte sind. Aber egal, das war nur als Beispiel gemeint. Und die Firmen, die die dann die Lizenzen besitzen, können dann - weil sie nicht die ursprünglichen Urheber sind - nichts dagegen haben, dass das Werk gezeigt wird? Ich habe mal gehört, wenn Urheberrechte übertragen werden (Auftragsarbeit), dann werden dafür ungewöhnliche Steuersätze fällig. Woher weiß ich denn das dieses einer Firma gehört oder ob es der Firmenchef oder ein Selbständiger selbst entworfen hat, das sehe ich dem Logo ja nicht an? 2. Oder ist da der Grund nur der, dass nicht das ganze Objekt gezeigt wird, oder es nur unbedeutendes schmückendes Nebenwerk ist? Mit diesem Gedanken dürfte es dann aber auch kein Problem sein, dass wenn z.B. ein RUclipsr ein Video z.B. in der Einkaufspassage macht und im Hintergrund wird urheberrechtlich geschützte Musik (nicht vom RUclipsr hinein geschnitten) gespielt oder es wird nur ein 20 s Ausschnitt (vorbeigehen) gespielt, dann dürfte diese ja auch nicht als Urheberrechtsverstoß gelten - anders als von einigen RUclipsrn in der Art.13-Debatte genannt (wo dem vermeintlichen Urheber die komplette Monetisierung zugeschrieben wird)? 3. Bleiben wir bei RUclips, vom Prinzip sind Filme ja auch nur schnell hinter einander gezeigte Bilder. Ziemlich viele RUclipsr drehen ja in ihren privaten Räumen, also nicht öffentlich. Wie sieht es den da aus mit dem Urheberrecht? Der Schrank im Hintergrund, das Bild an der Wand oder die Bücher in der Regalwand - nicht wie bei Christian selbst geschrieben - oder die Radio- oder Fernsehsendung welche vielleicht im Gerät im Hintergrund dudelt? Und noch eine Frage wenn ich ein Bild (Poster) hinter mir an der Wand habe, wie kann ich herausfinden wer der Urheber ist?
@@TheHSchoepke 1. Das siehst du in aller Regel als Ottonormal Verbraucher kaum. Das einzigste was du machen kannst ist Googlen ob Logo X/Y copyrightet etc ist. Das ist in der regel ja der Fall bei den großen Firmen und da sind dann auch die rechte bei den Firmen. 2. In jenen Punkto ist es nach wie vor eine Grauzone auf YT. Grundlegend sollte es eigentlich kein Problem sein, aber das Problem bei der Art.13 Debatte in verbindung mit jenen Beispiel ist ja wie Folgt: Es wird kein Mensch drüber schauen sondern eine Maschine und eine Maschine wird da nicht unterscheiden können, ob du das eingefügt hast oder obs nur ein beiwerk ist geschweige den ob du es eingefügt hast und einfach nicht ordentlich angegeben hast was drin steckt! Entsprechend wirds eine Vorsorgemaßnahme geben müssen. Entweder ganz verbieten, oder eben nicht verbieten aber somit in Gefahr laufen verklagt zu werden. 3. Punkto Radio/Fernseher, siehe Antwort 2. Bezüglich den Rest, ist halt wieder die Grundlegende frage, wie wird das Beiwerk eingesetz. Ist es genereller Bestandteil des Werkes und nicht nur Dekor oder nicht. Desweiteren ist auch immer die Frage, Geht die Firma gegen jene Person vor oder eine dafür Authorisierte Person/Firma. 4. Bezüglich Poster, in der Regel die Plattenfirma, da diese die Vermarktungsrechte haben an all den Spass! Oder wenns nicht Musik bereich ist eben die Filmstudios etc.
Wenn ich auf eine öffentliche Veranstaltung (freies Open Air Konzert ohne Ticket oder Aushänge/ man konnte sich einfach hinsetzen und dem Konzert lauschen.)....DARF ICH DANN KEINE PHOTOS VON DER BAND IM KONZERT MACHEN WEIL ES DSGVO RECHTSWIDRIG WÄRE?!? Andere Frage: Ist jetzt jegliche STREET PHOTOGRAPHY wo ich z.B. auch mal ein dediziertes Einzelportrait einer Person schiesse (ohne mit der Person zu sprechen/Agbs zu überreichen und blablabla) VERBOTEN AB JETZT? Wie soll ein Beruflicher StreetPhotography Fotograf ab jetzt noch sein Geschäft ausführen? Wenn man jede Person vorab anspricht erst Schriftkram austauschen muss usw, sind jegliche Momentaufnahmen einer Impression verfälscht weil keine Authentizität mehr vorherrscht. Es wäre alles nur noch gestellt.
Ich war zu Pfingsten auf dem Wave-Gotik-Treffen in Leipzig und habe dort hobbymäßig auch die Besucher fotografiert. a) Dabei ist ein Schnappschuss von zwei Zimmermannsleuten im Gespräch entstanden, dass mich stark an ein Bild aus meiner Kindheit erinnert. Mich fasziniert das Bild so sehr, dass ich diese gerne in größerem Format ausdrucken und in meinem Büro aufhängen möchte. Ich habe zwar keine direkte Laufkundschaft und mein Büro ist von außen nicht einsehbar, jedoch empfange ich immer wieder Kunden in diesem Büro. Gilt das als öffentliche "Zurschaustellung"? Muss ich hier die beiden Personen ausfindig machen, um ihnen eine Datenschutzerklärung vorzulegen? Darf ich das Bild auch auf Instagram posten? b) Wie sieht es mit Fotos aus, auf denen die Personen nur seitlich zu sehen und somit nicht erkennbar sind? Beruflich habe ich nichts mit der Fotografie zu tun. Es ist lediglich ein Hobby, falls das hier eine Rolle spielt.
Im Büro dürftes du es noch Aufhängen, da es zwar ein mehr oder minder öffentlicher Raum ist (aufgrund der Umstände). Aber auf Insta glaube ich nicht weils, da definitiv ein Öffentlicher Raum wäre und somit nicht mehr die Verbreitung gestoppt werden könnte.
So, nun spinne ich mal ein wenig herum...... Nur mal so angenommen: Ein Fotograf macht Fotos von einer öffentlichen Veranstaltung (z.B. ein Straßenfest) und fotografiert dabei auch (zwangsläufig) die Teilnehmer. Dieses Foto verkauft er an eine Zeitung die es auch abdruckt. Kann dann der Fotografierte dagegen klagen? Oder noch weiter gesponnen: Aufgrund des Fotos wird einem Teilnehmer z.B. ein Taschendiebstahl nachgewiesen. Ist dann ein solches Foto überhaupt vor Gericht verwendbar? ........ Eieieiei.......... es wird haarig.
Ich war von der Seite Fotografiert auf dem Cover des Hausaufgabenheftes meiner damaligen Schule, das Foto wurde auf dem Schulhof in einer Pause gemacht ohne das ich oder die 2 Personen die dabei standen und auch zu sehen waren davon wussten bis zu dem Zeitpunkt wo jeder Schüler das gedruckte Heft bekam Ich hab mich damals bei der Schulleitung beschwert aber der Rektor hatte mich nur angeschrien und aus dem Sekretariat geschickt
Darf ich als Privatperson auf einem Konzert, also als Konzertbesucher Videoaufnahmen vom Auftritt des Künstlers (und natürlich auch teilsweise vom Publikum) auf Instagram/RUclips o.ä. hochladen? Monitarisiert vermutlich nicht aber ohne Geld damit zu verdienen? Edit: Ich beziehe mich eigentlich hauptsächlich auf diese 1 - minütigen Beiträge die man auf Instagram hochladen kann
Bin nicht sicher aber wird bestimmt gegen das Urhebergesetz verstoßen und dem abfilmen im Kino gleich kommen. Nicht ohne Grund zahlst du Eintritt um den Künstler zu sehen. 🤔🤷♂️
Es kommt drauf an. Wenns natürlich nur ein Kurzer Schnippsel ist, so auf der Art und Weise "Schaut mal her hier bin ich gerade!" dann ginge sowas in Ordnung, solange Band/Artist, nicht sagt nö! Wenn du allerdings ganze Lieder hochlädst, dann verstößt du gegens Urheberrecht.
12:32: Jetzt die Spannende Frage, der großteil der Zeit steht im Bildmittelpunkt des Videos der Schwarze Block mit dem RUclips Logo, kann man dabei schon sagen das WBS sich versucht an den "guten" RUclips Namen zu heften und von dieser Marke zu profitieren? :)
Liebes WBS-Team, wie sieht es mit der Rechtslage aus, wenn jemand einen Zweitkanal auf RUclips schaltet, Inhalte vom Hauptkanal hochlädt oder gar Instragram-Storys speichert und diese dann auf einem Kanal hochlädt, ohne die Einwilligung des "echten" RUclipsrs? Man sieht in letzter Zeit verläuft dieses Phänomen und frage mich ständig wie kann ich den "HauptyouTubern" dabei helfen das so etwas vermieden wird. Wäre wirklich sehr interessant und toll, wenn ihr dazu ein Video machen könnten.
Wenn eine fremde Person meinen Ausweis klar gegen meinen Willen fotografiert, wie kann ich mich wehren und mit welchen Folgen hat diese Person zu rechnen
5:03 Marktingkampagne unter der Überschrift "WBS - weil wir Apple mögen"? Das Problem wäre ja nicht nur rechtlich, sondern auch ethisch und es wäre wahrscheinlich auch nicht so wirksam, wie ein RUclips-Kanal...
Was bitte bedeutet "bei Prominenten"? Wann ist man "Prominent"? Meine Tätowiererin hat mehr Follower als Sophia Thomalla, Simon Gose Johann und Lena zusammen, ist sie jetzt mehr oder wemniger "Prominent"? #challengewbs #fragwbs
Ich hätte eine Lösung für die DSGVO-Problematik bei Fotos... die DSGVO wieder abschaffen und das nochmal von vorn versuchen... diesmal etwas besser durchdacht. Nix gegen den ersten Versuch, aber man kann ja versuchen aus gemachten Fehlern zu lernen.
Na da ist es teilweise nochmal was anderes. Beim Film weis man zum beispiel auch, dass es Produktplatzierungen gibt. Somit müssen sich die Filmstudios sich schon absichern, damit die Marke einen nicht verklagt und sowas passiert in der USA schonmal schneller als hier.
Meine Mama war bei nen schlager Konzert in der o2 World Berlin wollten Fotos machen sofort kamm die security alle haben sich auf den Konzert wegen der security beschwert Weil durften zur Musik auch nicht tanzen usw
Und was ist mit Kommunen: Hier in Dortmund gab es mal vor zig Jahren ein riesiges (fast 1:1) Foto der BVB-Fankurve gegenüber dem HBf. Und mit Zeitungen? Wenn der Fotograf bei der Meister-/Pokalfeier Bilder auf öffentlichem Grund (Menschenmenge um den Korso der Spieler) macht.
Also generell gildet beim zu Schnell fahren Innterorts lass dich niemals mit mehr als 33km/h zu schnell Blitzen / Erwischen. Und 33km/h ist wirklich die Grenze da durch die Toleranz in der Regel 3 km/h abgezogen werden. Hast du nach dem Blitzen mehr als 30km/h drauf gehabt musst du mit 2 Punkten 180 Strafe und 1nem Monat Fahrverbot rechnen. Tanzverbot liegt da zwar mit 20km/h zu schnell drunter das Problem bei ihm ist das er sich noch in der Probezeit befindet und kürzlich erst ein Aufbauseminar absolvieren musste
Am besten Bitte gar nicht erst zu schnell fahren das spart in jedenfall Geld und Nerven und in der Regel spart man gerade Innerorts eh so gut wie keine Zeit, durch zu Schnelles Fahren zumindest in den meisten Fällen nicht.
Es hat echt Spaß gemacht das Video mit dir aufzunehmen Christian! =) Und bei einigen Fragen war ich wirklich sehr überrascht, wie die Rechtslage dazu tatsächlich ist und bin gespannt, was sich da in Zukunft noch alles tut.
Danke, dass du auf das mit der Nennung anderer Leute, die mit dir an einem Foto zusammengearbeitet haben, eingegangen bist. Ist ja der gute Ton im künstlerischen Bereich, weil die Leute schließlich Respekt für ihre Leistung verdienen, aber Gesetze sind ja bei sowas oft eher realitätsfremd.
Deutschland - Regeln für die Regeln der Regeln.
Und dann kommt noch die rechtliche Auslegung durch die Rechtsverdreher ...
Ja, schlimm.
Aber unter mir war das noch viel schlimmer.
Da ich auch Fotos mache und diese veröffentliche, weiß ich natürlich um die große Verunsicherung all jener, die sich mit der Rechtsgrundlage nie so richtig intensiv auseinandergesetzt haben. Daher bin ich echt froh über das sehr informative Video und würde mir sogar wünschen, dass da noch mehr kommt.
13:06 Die Frage nach "Fotos vom Konzert"
Danke;)
"Sagt einem der gesunde Menschenverstand" Ja, ne, Herr Solmecke. Auf Ihrem Kanal lernen wir auch oft Gegenteiliges kennen 😬.
@Erich Moment, Glyphosat ist kein Softdrink?!
Klasse Kooperation, um mehr auf die praktischen Aspekte einzugehen.
Ich werfe in Zukunft einfach Blöcke weise AGB in die Menge bevor ich Fotos mach :D
Das Beste sind die Leute, die sich vor die Kamera drängeln und sagen dass sie nicht gefilmt werden wollen, obwohl der Stream in fullHD ist.
Jura, eine Geisteswissenschaft die an der Realität scheitert 😂👍
Behandelt den Lord und jetzt finde ich das Video zur Rechtslage meines größten Hobbys … ich freu mich
Deutschland, das Land der Dichter, der Denker und der Gesetze-Erfinder
Du vergisst Steuern^^Wir bezahlen mit der Sektsteuer immernoch die Marinenflotte für Kaiser Wilhelm.
Nix über Street Photography... Schade.
Würde mich auch interessieren ab wann Personen als Beiwerk auf Bildern gelten....
Ja, DAS würde mich auch interessieren.
Thema Zeitraffervideos...
Ich möchte gern in einer belebten Fußgängerzone ein Stativ hinstellen in der Mitte steht eine Person die eingewilligt hat...dort 2h in der Mitte still zu stehen...Nun soll die Kamera über 2h alle 5 Sekunden ein Foto knipsen.
Am Ende soll aus dem Material ein Video erstellt werden...es soll so werden...dass die Personen ringsum, die eine stillstehende Person rasen...man wird also beim normalen Anschauen des Videos die Menschen ringsumher kaum erkennen können aber natürlich kann es nicht zu 100% ausgeschlossen werden...z.B. wenn eine Person länger an einem Punkt stehen bleibt.
Gilt in diesem Moment, dass die Menschen ringsumher lediglich ein Beiwerk darstellen und ich da NICHT um Erlaubnis bitten muss? Oder muss ich jedes Gesicht unkenntlich machen...was quasi unmöglich sein wird bei tausenden Fotos mit tausenden Menschen...
Darf ich dieses Video im Anschluss veröffentlichen?
Was ist wenn ich von jemanden der das Stativ sieht, gebeten werde...das Material umgehend zu löschen...was ja die Arbeit unter Umständen von 2h zunichte machen könnte...weil die Kamera 2h durchweg unverstellt laufen muss...? Muss ich löschen oder brauche ich nicht darauf eingehen?
Darf ich als Privatperson im Rahmen der Beweissicherung (Ordnungswidrigkeit oder Straftat) Fotos von Personen machen, so lange ich diese nicht veröffentliche? Oder können sich diese dann auf das Recht am eigenen Bild berufen und das Foto wird dann nicht als Beweismittel zugelassen und ich als Fotograf bekomme dann selbst Probleme?
Geil ein Video mit Lyonel. :D
In Frankreich sind alle Marken im öffentlichen Fernsehen abdecken. Ich finde das gut so und etwa das Apfellogo auf dem Klapprechner als Schleichwerbung.
Ich mache Street photography, fotografiere also Leute in ihrer Umgebung, manchmal nur Gesicht und Oberkörper, manchmal sind auch mehr als zwei Leute auf dem Foto. Muss ich jetzt auswandern oder wie gefährlich wird das für mich?
Darf man auf Veranstaltungen bzw Konzerte mit seinem Handy Foto und Videos von den Künstler machen und auf RUclips hochladen ? Oder braucht Mann da auch eine Genehmigung?
Hierist die frage, wie sieht das Video aus? Sind es nur Kurze Schnippsel darfste eigentlich Hochladen solange der Künstler/Veranstaler nichts dagegen sagt. Ladest du allerdings ganze Videos von Liedern hoch, haste eine Urheberrechtsverletzung begannen.
Das versteh ich nicht ganz: wenn man auf einem Konzert fotografiert und da sind zufällige Leute auf dem Bild, dann erhebt man von diesen Leuten doch keine Daten? Man weiß weder Namen, Adresse etc. Warum fällt das dann trotzdem unter die DSGVO?
Wie steht es um DSGVO und Überwachungskameras? Müssen die alle runter?
ZITAT:"Wie steht es um DSGVO und Überwachungskameras? Müssen die alle runter?"
-> Ich denke, müsstest diese Frage präziser gestalten. Was ich Dir sicher sagen kann ist: Nein - Du kannst nicht jegliche Überwachungskamera wegklagen. Es kommt darauf an
- WER die Kamera aufgebaut hat
- WO die Kamera aufgbaut wurde von WEM
- Und WO die Kamera von WEM und WOZU aufgebaut wurde
Es kommt immer auf den absoluten Einzelfall an. Ein Beispiel wäre, dass Du nicht einfach im Aldi losfilmen dürftest, nur weil da schon Überwachungskameras sind. Und der Name sagt es schon - "Überwachungskamera". Genauso, "Sicherheitskamera" usw.
Worüber Du Dir aber eher Gedanken machen solltest, wäre das Bild, welches Du als Avatar für Deinen Kanal benutzt - also Urheberrecht, Ich bin ziemlig sicher, dass Du weder die Rechte an Bildnissen von Kaiser Wilhem II besitzt, noch an den davon angefertigten Verfremdungen :)
The Kaiser, die Frage erörtert sich eigentlich schon von alleine.
Denn zu einen dürfen die Aufnahmen, maximal 72 Stunden gespeichert werden aber auch nur dann, wenn diese als Beweispflicht für eine Tat dienlich ist. Ansonsten muss die Aufnahme sofort gelöscht werden.
@@nachtelfirokese88 - Wird sie das? Bzw. wer kontrolliert das. Die letzten Leute mit Überwachungskameras die ich gesehen habe war die Gestapo.
natürlich nicht, dass ist ja 'gut' und dient der Terrorabwehr.
Sie dürfen davor nur nicht falsch parken.
Würden Sie jemand zu Tode schlagen, oder Sie erschlagen werden, dann .....
Hallo,
ich hätte noch eine Frage zum Thema Veranstaltungen.
Ich möchte auf einer Motorsport Veranstaltung Fahrer beim Fahren Fotografieren, wie schaut es dann damit aus die haben dann ja alle einen Helm auf?
"Dann rühme ich mich des guten namens Coca Cola." Ahahaha xD der war gut.
Wieso?
@@c4sh3w viele studierenden organisationen in den usa und deutschland haben zum boykot von cola aufgerufen, weil die firma menschenrechte in ua kolumbien verletzen (morde, folter) und die umwelt ua in indien zerstören (grundwasserverschmutzung, der landwirtschaft damit schaden).
Weil die firma solche gesetze in der usa nicht so sehr verletzen kann, verlagern sie die arbeitsplätze nach außen. Damit stehen auch arbeitsplätze in den usa in konkurrenz... egal ob grün, links, rechts oder konservativ - wenn man die cola firma versteht, weiß man, dass sie gegen die menschen arbeitet. Man muss neoliberal sein um sie zu mögen.
Beziehen sich eventuelle Verbote auf das Fotografieren oder nur auf Veröffentlichungen? Ich kann mir das Bild ja auch nur an meine Wand hängen.
Für den Privaten Nutzen, darfste dir so viele Fotos machen wie du willst und an de Wand hängen.
Super Intressa6
Aber eine Frage aber ich vermisst.
Wenn ich bei ein Fotograf Bewerbungsfotos machen lasse.
Darf ich es einfach bei FB und Co veröffentlichen/Hochladen?
Peter Orlowski hb Bildrechte sind nicht dasselbe wie Rechte am Bild 😉
Hallo, Sie hatten Wirksame AGB erwähnt, mich würde interessieren wann sind AGB wirksam?
>Verbrauchertäuschung< Der Meinung bin ich auch. Da wird gesagt „habe ich alles selber bezahlt werde nicht gesponsert" und dick steht Werbung drüber, aber das ist ja nur wegen Vorsicht und so.
Zählen diese ganzen Regelungen eigentlich nur für den gewerblichen Bereich oder müsste man den ganzen Aufwand bei privaten Bildern betreiben?
Mega nice Folge. Danke für die vielen Infos.
Selbst der Hamburger-Vorschlag (der mir als Hamburger Fotograf sehr entgegenkommt, weil ich bei Problemen zumindest darauf verweisen kann), ist doch für die Katz.
Die nach der DSGVO geforderten Informationen auszuhängen kann man bei Massenveranstaltungen total vergessen. Ich schließe doch als Fotograf (womöglich noch als Pressefotograf) nicht mit jedem Verein einen ADV-Vertrag ab - schon aus logistischen Gründen nicht aber auch aus sachlichen Gründen, da ich nicht Vereinen die volle Bestimmungsgewalt über meine Fotos einräumen möchte oder kann. Und was ist, wenn die Fotos verkauft werden sollen über Presse-/Fotoagenturen? Womöglich hat da jeder anwesende Fotograf noch andere Agenturen an der Hand. Da würden sich ja komplexe ADV-Ketten ergeben, die zudem nicht vereinbar mit den Lieferanten-AGB und Lizenzen großer Agenturen wären. Zusätzlich würden die Aushänge meterlang werden, wenn alle Verarbeiter und Verarbeitungen aufgeführt werden.
Wie ist das eigentlich, wenn ich vor 20 - 30 Jahren Menschengruppen so um die 20 - 50 Leute fotografiert habe, von denen ich vielleicht 5 % persönlich kannte. Gilt in diesem Fall die DSGVO? Un wie ist das, wenn ich diese Bilder auf meiner Website veröffentliche? Muss ich dann bei allen Personen eine starke Unschärfe übers Gesicht legen - bzw. reicht das Gesicht eigentlich oder muss ich die gesamte Person unscharf machen? Zweiteres dauer nämlich bei 40+ Personen irre lange!
Danke für die tollen und informativen Videos! Wo wir beim Thema Kennzeichnung von Werbung sind: Wie ist das eigentlich mit Rezensionsexemplaren? Ich bin Teil einer Gruppe, die eine Webseite betreibt, auf der Bücher rezensiert werden. Diese bekommen wir kostenlos als Rezensionsexemplare von den Verlagen gestellt und schreiben auch immer unter die Rezensionen, dass wir den Verlagen für die Bereitstellung danken. Reicht das? Müsste man das theoretisch als Werbung kennzeichnen? Große Zeitungen schreiben ja meines Wissens auch nicht "Werbung" unter ihre Rezensionen und bekommen die Bücher sicher auch gestellt. Wir loben die Bücher auch nicht nur, sondern üben auch Kritik.
#fragwbs Wie ist das rechtlich denn bei einem TFP-Shooting? Bei TFP einigen sich ja Fotograf und Model darauf, dass das Ganze unentgeltlich ist und beide die Fotos bekommen. Wenn das Model dann den Löschanspruch nach DSGVO geltend macht, muss der Fotograf ja löschen. Hat der Fotograf dann einfach Pech gehabt oder geht das schon in die Richtung "Erschleichen von Leistungen"?
Ai ai ai, das ist schwer, wenn dass vertraglich vorher so festgelegt worden ist, also dass das Bild veröffentlich wird und alles auf gegenseitigen einverständnis geschehen ist (unentgeldlich), dann haste was gegen jenen Model in der Hand. Weil dann wäre das Vertragsbruch, wenn das Model weiterhin selbst das Bild öffentlich/Werbemäßig, nutzen würde.
Wenn das natürlich ohne Vertrag geschehen würde, wäre es zwar Vertragsbruch und auch eine Erschleichung von Leistungen, ABER im Rechtsstreit wäre es dann Aussage gegen Aussage unter umständen.
#fragewbs aber als Zuschauer kannst du ja nicht erkennen, ob die Person a) bezahlt wird b) nicht beeinflusst von dem Geschenk würde c) das die Person au weitere Kooperationen erhofft. Das ist doch momentan ein offenes Tor für die Konkurrenz der gezeigten Artikel und deren Anwalt. Bezogen auf unlauteren Werbung. Wenn du sie nicht mit Werbung gekennzeichnet ist. Deshalb schreiben jeder der ein Produkt bewertet und seine Meinung Kund tut. Werbung dazu, oder auch wenn er sein Video monetarisiert. Es schwer zu entscheiden ob das richtige bezahlte Werbung oder eine Empfehlung, also eine private selbständige kostenlos Werbung oder eine reine private Meinung ist.
Wie kann man so Rechtsform machen, das keine Anklage Grund besteht ?
Bezüglich Konzert, würde auch das Hausrecht des Veranstalter auch nicht bei euere Erklärung mit berücksichtigt
Ton ist diesmal viel Besser. Danke für die an nahme der Kritik.
Mein vorschlag für fotos bei konzerten z.b ist nachträglich eine anfrage von fotograf zu stellen an eine stelle die dann die unter beachtung des datenschutzes die betroffenen personen an schreibt oder alle an schreibt und an fragt ob und in welcher form das bild veröffentlicht werden darf und sonst müßen kleinere ausschnitte veröffentlicht werden und nicht das gesamte bild von der bühne vorne auf die menschen.
Dass wäre meine idee dazu weil anders kann man es wohl nicht lösen. Wie würde die Rechtliche Seite dazu aus sehen?
Ich habe eine Frage zum Thema Garantie und Gewährleistung:
Wenn ich zum Beispiel einen Fernseher kaufe und nach 3 Monaten geht er kaputt und ich bekomme dann einen neuen vom Hersteller... Fängt dann die Gewährleistung von vorne an?
Und wie ist es bei einer Reparatur, beginnt es dann auch von vorne oder läuft die Gewährleistung einfach weiter?
Ich denke wenn es um wirklich um eine neue Garantie geht muss es ja der Hersteller selber entscheiden.
Gewährleistung muss der Händler bieten. Garantie ist immer freiwillig, kann auch vom Händler gegeben werden, und häufig vom Hersteller. Lässt du die Reparatur über die Garantie laufen, dann gelten die Garantiebedingungen, die der Garantiegeber im Prinzip frei definieren darf. Er muss sich nur im Anschluss dann selber an seine eigenen Auflagen halten. Gewährleistung, insbesondere bei so genannter Palettenware, steht auf einem anderen Stern und läuft im Prinzip nur die gesetzliche Zeit von den 24 Monaten, mit der bisherigen Annahme der Beweislastumkehr nach sechs Monaten. Sie wird für das Gesamtprodukt auch nicht verlängert, allenfalls auf die angefallene Reparatur. Sowie die eventuell dazugehörige Dienstleistung je nach Produkt. Als Beispiel, du kaufst dir eine Küche, und ein Scharnier geht kaputt, während der Zeit der Gewährleistung. Wird dann dieses Scharnier, zum Beispiel erst nach 20 Monaten repariert, gelten auf diese Reparatur erneut eine Gewährleistung. Geht dann der Kühlschrank allerdings kaputt, hat das nichts mehr mit der Verlängerung der Gewährleistung zu tun. Oder bei einem Notebook, geht während der Gewährleistungszeit z B nach 20 Monaten die Festplatte kaputt, wird diese repariert und bekommt eine eigene Verlängerung. Geht dann nach 25 Monaten das Display kaputt, PP. My 2 cents.
@@Bogomil76 Danke,
aber bei manchen Artikeln ist es für den Hersteller günstiger einfach einen neues Austauschprodukt zur Verfügung zu stellen statt einer Reparatur.
Beginnt dann die Gewährleistung oder vielleicht sogar die Garantie von vorne?
Nigllord um bei dem Beispiel mit dem Fernseher zu bleiben, Gewährleistung Jein. Garantie! jein, und kommt darauf an, was der Garantiegeber in seine eigenen Garantiebedingungen reinschreibt, aber auch hier eher nein, beginnt nicht mit dem Austauschgerät erneut.
Bei der Gewährleistung ist das eben nunmal so eine Sache, es kommt darauf an wie der Händler mit der Reklamation umgeht. Wenn er die Reklamation als Kulanz ausgeführt hat, oder es nur kleinere Reparaturen sind dann verlängert sich nix. Bei einem kompletten Austauschgerät und der Anerkennung des Mangels dann beginnt die Gewährleistungszeit neu.
Bei dem ganzen Video kam bei mir eine Frage auf. Ich selber bin Hochzeits- Foto und Videograf ist es in so einem Fall zulässig wenn ich in meinen AGB´s drinn stehen habe dass sich das Paar um die aufklärung und die erlaubnis kümmert oder muss ich das selber machen?
In der Praxis ist es ehrlich gesagt oft egal aber wenn sich mal jemand beschweren sollte hat dann das Paar ein Problem oder ich ?
AimHill Is doch simpel, hat das Paar die Fotos gemacht, oder Du? 😉
Der Urheber muss die Einwilligung einholen, und da Du als Fotograf doch sicherlich der Urheber bist, q.e.d.
Aber es gibt neben der „freiwilligen“ Einwilligung ja noch die „berechtigten“ Interessen. Wäre eher interessant zu wissen ob die hier gelten.
Bogomil76 klar aber ich hole mir ja dann quasi die Einwilligung über das Brautpaar oder nicht ? 😅
AimHill naja, da aber jeder das Recht am eigenen Bild hat, kann das Brautpaar doch die Einwilligung nicht für fremde Menschen geben, auch nicht für die eigenen Gäste. Also letzt endlich ist genau dieser Zustand ein echtes Problem. Im Prinzip müsste der Fotograf jede Person persönlich fragen, die er fotografiert ob er im Anschluss dieses Foto an das Brautpaar verkaufen darf. Und damit meine ich kommerzielle Fotografen. Wenn ich privat auf einer Hochzeit bin und dem Brautpaar einen Gefallen tue, dann gilt die ganze Geschichte natürlich nicht. Also zumindest aus DSGVO Sicht und der Informationspflichten.
Drehe es mal um, wenn ich Gast wäre auf einer Hochzeit, und du bist der Fotograf den ich nicht kenne persönlich. Und du machst ein Foto von mir und ich möchte das nicht, an wen soll ich mich denn dann wenden? Klar, direkt vor Ort könnte ich mich an dich wenden. Aber was ist wenn ich in zwei Wochen auf die Idee komme dass mein Foto nicht weiter verarbeitet wird. Da muss ich doch ein Widerrufsrecht haben. Dass mir ja zu steht. Und du hättest mich bevor du das Foto machst und verarbeitest, da du leider kommerziell bist, informieren müssen. Wie könnte dieser Zustand durch AGBs mit dem Brautpaar umgangen werden? Das ist nun mal eben nicht möglich. Und ja ich weiß in welcher Bredouille man somit steckt.
So...
Ich würde vor kurzem bei einer Veranstaltung "posierend" fotografiert. Dieses wurde ohne Absprache (kurz) auf einer großen Leinwand. Das kann doch so nicht rechtens sein. 😂
Ich hatte diesen Kanal jahrelang abonniert. Jetzt sehe ich das man sich laut Herrn Solmecke "auf dünnem Eis bewegt" wenn man Gäste zu Hause nicht auf den vorhandenen Amazon Echo Lautsprecher hinweist. Jetzt weiß ich wieder warum ich den Kanal gekündigt habe. Zuviel Halbwissen durch das Leute falsch informiert werden.
Inwiefern? Kläre uns mal lieber auf, anstatt nur rumzumaulen?!
@@Bogomil76 Die Aussage ist aus mehreren Gründen falsch. Zum einen ist die aktuelle Situation so, dass Echo offiziell nur auf direkt an Echo gerichtete Befehle reagiert. Insofern findet nach derzeitiger Informationslage keine Aufzeichnung statt die das Persönlichkeitsrecht angreift oder mit der DSGVO kollidiert. Dem Vorwurf dass der Nutzer es besser wissen müsste, wird kein Gericht folgen da dem Besitzer des Endgerätes die Möglichkeit der entsprechenden Informationsbeschaffung nicht zur Verfügung steht. Wenn der Gesetzgeber hier also eingreifen wollen würde, müsste er selbst die rechtlichen bzw. gesetzlichen Grundlagen schaffen. Zudem sind die Endgeräte in aller Regel offen einsehbar und nicht versteckt untergebracht, da sonst die Spracherfassung erschwert würde. Somit steht es jedem Menschen frei, im Raum zu sprechen oder auch nicht. Die Situation ist vergleichbar mit dem Vorhandensein einer Überwachungskamera auf die die Person mit einem Schild hingewiesen wurde. Auch hier hat jeder die Möglichkeit den Sichtbereich der Kamera zu betreten bzw. nicht zu betreten. Hält man also fest, dass der Besitzer eines Smartspeakers nicht davon ausgehen muss dass das Gerät das Gesprochene der Anwesenden aufzeichnet bliebe als Angriffspunkt noch die Mutmaßung man müsse Besucher generell über die Funktionsweise solcher Geräte informieren. Nun, ich bin sicher es hat bisher niemandem rechtlich geschadet, dass er seine Gäste hat mit dem Festnetztelefon telefonieren lassen ohne vorher zu erklären, dass möglicherweise die NSA oder der BND (...usw. ) sein Telefon abhört. Von Fernbedienungen mit Sprachfunktion oder eingeschalteten Laptops und Smartphones die es schon viel länger gibt fangen wir besser gar nicht erst an. Man sieht also, man greift hier höchstens ein weiteres Symptom an. Wenn man in Echo und Co. ein datenschutzrechtliches Problem sieht mag das stimmen, man setzt aber am momentanen und damit nur zwischenzeitlichen Ende einer langen Kette an. Und deshalb wird, zumindest in Deutschland, kein Gericht hier im Einzelfall gegen einen Endkunden, bzw. in diesem Fall "Gastgeber", entscheiden.
New1 Du sagst es doch selber, man wird bei einer Videoüberwachungskamera mit einem Schild darauf hingewiesen. Willst Du jetzt überall Alexa Schilder? Aber unabhängig davon, das Aufzeichnen von Sprache wird nunmal gesetzlich mochmal anders behandelt, und zwar irgendwie stärker als manch anderes. Und Alexa Geräte zeichnen natürlich permanent auf, anders würde die Technik nicht funktionieren. Die Membran eines Mikros, JEDES Mikro, vibriert immer, das kann man gar nicht abstellen. Und nur weil die Daten erstmal nur lokal aufs Aktivierungswort hören und nicht sofort in die Cloud wandern, hat mit der Datenerfassung als solches nichts zu tun. Denn WO die Daten verarbeitet werden hat ja nichts mit der Erfassung zu tun. Und ich muss das Gegenüber auch über die Erfassung informieren, VORHER. Die einzige Annahme die man jetzt gelten lassen kann ist, die DSGVO gilt ja nicht für Privatpersonen, per se. Aber ein Amazon Echo im Anwaltsbüro wäre ja zB nicht mehr privat.
Ich darf ja auch keine heimliche Überwachungskamera aufstellen und meinen Besuch filmen. Und nur weil ein Alexa evtl. als Alexa erkennbar ist, heisst das ja noch lange nicht, das JEDER Besucher das auch als solches erkennt. Zumal Alexa auch in sehr viele Consumergeräte integriert wird die erst recht nicht als Wanze erkennbar sind. Will sagen, ich sehe das auch nicht so umkritisch und finde schon das die Sache nicht so eindeutig ist. Aber ich persönlich erwarte jetzt auch nicht überall, dass ich darüber informiert werde.
@@Bogomil76 Ich hatte meinen Post nochmal nachbearbeitet während du geschrieben hast. Insofern wiederhole ich mich jetzt wahrscheinlich:
Ein Schild über einer Kamera ist ein visueller Hinweis. Ein Echo ist ebenfalls ein visueller Indikator. Auch du wirst sicher niemandem vorher dein Smartphone erklären bevor du ihn in deine Nähe lässt oder? Auch hier sind die Membrane verbaut die du ansprichst.
Es bestehen also durch multiple andere Geräte "Quasi-Präzedenzfälle" bei denen der Nutzer sich im Grunde sicher sein kann/sollte/darf das er nicht belangt wird.
Ich will also vor allem darauf hinaus dass es vollkommen an den Haaren herbeigezogen ist hierbei jetzt die Smartspeaker in den Fokus zu setzen und den Leuten Unsicherheiten einzureden die entweder schon lange existieren oder aber gar nicht existieren weil die Nichtangreifbarkeit des Endkunden schon durch das Vorhandensein der anderen Geräte definiert ist bzw. es scheinbar aus Sicht des Gesetzgebers nicht nötig war diese zu definieren.
Dein Hinweis zur Nichterkennbarkeit in anderen Consumergeräten ist sicher richtig. Bestätigt aber im Grunde meine Aussagen da wir niemals in die Situation kommen werden unseren Gästen als aller erstes jedes Gerät im kompletten Haushalt erklären zu müssen. Prognostiziere ich jetzt einfach mal 😉
New1 Ja, Einerseits hast du da sicherlich recht. Aber einen Anwalt, beziehungsweise ein Gericht wird dir da im Moment, bestimmt auch folgendes draus drehen. Ein Smartphone, gehört mittlerweile zum Leben dazu. Man kann quasi voraussetzen dass jeder eins hat. Ob dann auf einem Smartphone zusätzlich ein digitaler Assistent aktiviert ist, Steht ja dann auf einem anderen Blatt. Egal ob die Membran es erkennt oder nicht. Aber ein digitaler Assistent, wie Alexa im Haushalt wird ja nur genau für diesen Zweck angeschafft. Der Zweck dieses Gerätes ist nichts anderes als das gesprochene Wort permanent aufzuzeichnen, also der Hauptzweck dieses Gerätes. Und das ist eben nun mal was anderes. In einem Smartphone ist ja auch prinzipiell eine Kamera verbaut, und trotzdem musst du nicht darauf hinweisen dass eine Video Überwachung stattfindet. Oder stattfinden könnte. Weil der primäre Zweck eines Handys nun mal eben nicht Videoüberwachung ist.
#fragWBS Wie müssen die AGBs von Parkhausbetreiber angebracht werden, damit sie eigentlich wirksam werden? Die meisten Schilder kann ich erst lesen, wenn ich schon im Parkhaus bin und geparkt habe. Auch wenn diese vor den Einfahren sind, kann man diese nicht so schnell durchlesen oder die Schrift ist zu klein, dass man es vom Auto lesen kann!
Wie ist es eigentlich mit Videoaufnahmen im öffentlichen Raum, für einzig und allein private Zwecke? Sind solche Aufnahmen erlaubt?
#FragWBS Was ist wenn ich als Außenstehender mitbekomme das der verantwortliche Redakteur einer Mitarbeiterzeitschrift bewußt Copyright geschützte Bilder ungefragt und zum Teil mit falscher Quelle in der Zeitschrift veröffentlicht? Sollte ich da etwas machen? Ich kenne die Zeitschrift aber nicht die Urheber der Bilder. Ich hadere noch mit mir ob ich da die Urheber versuchen sollte zu finden oder nicht.
Wie ist es denn mit den eigentlichen Protagonisten (Musiker, Sportler,...)? #fragWBS
Nach wie vor der DSGVO wird bei dem Thema oft ausführlich auf Zuschauer eingegangen. Doch was ist, wenn Presse-, Auftrags-, Freie- oder Hobby-Fotografen (nur) die Protagonisten fotografieren. Bekommt man wenigstens das nach der DSGVO noch rechtlich sauber hin? Vorher gab es wenigstens noch die Ausnahmen im KUG.
Hamma Fotos?
(Den konnt ich mir jetzt nicht verkneifen!)
#FragWBS: Zu Frage 1: Markenrechtsverletzung nicht. Aber wie sieht es mit dem Urheberrecht aus? Das Logo hat doch einen Urheber. Wenn der Fotograf sein Bild von z.B. einer Blume per Urheberrecht geschützt sehen will, warum muss dem Logodesigner dann leer ausgehen? Oder wenn ich das Bild vom Fotografen abfotografiere? Wie sieht es mit anderen identifizierbaren Dingen rund um uns aus? Darf ich alles im Bild festhalten ohne eine Urhebrrechtsverletzung begehe? Dann wäre die EU-UrhR-Rl ja gar nicht nötig - es sei den dort ginge es nur um Audio und Text [hier sind die Erkennungsraten ja wesentlich höher].
1. Natürlich hat das Logo auch ein Urheber, aber in der Regel gehen die Urheberrechte an der Firma über (Vertraglich gelöst) da dieses Logo entweder Intern von ein Designer aus der Firma erstellt wurde. ODER eben extern jemand beauftragt wurde , in der Regel bei den großen Firmen eher unwahrscheinlich, und somit wars eine Dienstleistungs Arbeit und da wird Auch meist Vertrag geregelt das die Rechte an der Marke übergeht.
Somit hat der Logodesigner selbst in der Regel keine Handhabung.
2. Die Frage ob du ein Foto von einem Foto machen darfst. Ja und nein. Wenn das Foto das du machst als Hauptmotiv, die Fotografie eines anderen hat und nur dieses als Motiv. Dann ist es praktisch eine vervielfältigung und somit nicht erlaubt. Wenn das ding aber als Nebenprodukt dienlich ist, dann ist es erlaubt.
3. Ob du eigentlich alles um uns herrum prinzipiell fotografieren darfst. Auch hier wieder ein Ja und nein. Ist das gewünschte Objekt ein öffentlich zugängliches Objekt? Dann darfste das in der Regel Fotografieren ohne eine Urheberrechtliche verletzung zu begehen. Hier aber auch gleich wieder das nein mit dazu, Ist dieses Objekt zwar in der Öffentlichkeit aber ein Künstlerisches Projekt (zum beispiel die Verhüllung des Reichtstages) , dann kannst du durchaus eine Urheberrechtlichsverletzung begehen. Den in den Sinne beabsichtigt der Künstler ja eine sein Projekt nur einen Bestimmten Zeitraum öffentlich zu machen.
Anders sehe das natürlich wieder aus, wenn es nicht mehr im öffentliche Raum ist. Mal als beispiel, du siehst z.B. eine Kunstvoll in Szene gesetzten Blumengarten oder eine Skulptur im Garten von Person x/Y! Die darfst du nicht ohne weitere erlaubniss Fotografieren.
Das alles wird aber auch nur dann Problematisch wenn du die Bilder öffentlich zur schau Stellst, also Sozialmedien etc. Wenn du das nur für dich daheim machst (mit ausnahme punkt 2) ist das alles ohne weiteres erlaubt.
@@nachtelfirokese88 1. Ist schon klar, wenn es Angestellte sind. Aber egal, das war nur als Beispiel gemeint. Und die Firmen, die die dann die Lizenzen besitzen, können dann - weil sie nicht die ursprünglichen Urheber sind - nichts dagegen haben, dass das Werk gezeigt wird? Ich habe mal gehört, wenn Urheberrechte übertragen werden (Auftragsarbeit), dann werden dafür ungewöhnliche Steuersätze fällig. Woher weiß ich denn das dieses einer Firma gehört oder ob es der Firmenchef oder ein Selbständiger selbst entworfen hat, das sehe ich dem Logo ja nicht an?
2. Oder ist da der Grund nur der, dass nicht das ganze Objekt gezeigt wird, oder es nur unbedeutendes schmückendes Nebenwerk ist?
Mit diesem Gedanken dürfte es dann aber auch kein Problem sein, dass wenn z.B. ein RUclipsr ein Video z.B. in der Einkaufspassage macht und im Hintergrund wird urheberrechtlich geschützte Musik (nicht vom RUclipsr hinein geschnitten) gespielt oder es wird nur ein 20 s Ausschnitt (vorbeigehen) gespielt, dann dürfte diese ja auch nicht als Urheberrechtsverstoß gelten - anders als von einigen RUclipsrn in der Art.13-Debatte genannt (wo dem vermeintlichen Urheber die komplette Monetisierung zugeschrieben wird)?
3. Bleiben wir bei RUclips, vom Prinzip sind Filme ja auch nur schnell hinter einander gezeigte Bilder. Ziemlich viele RUclipsr drehen ja in ihren privaten Räumen, also nicht öffentlich. Wie sieht es den da aus mit dem Urheberrecht? Der Schrank im Hintergrund, das Bild an der Wand oder die Bücher in der Regalwand - nicht wie bei Christian selbst geschrieben - oder die Radio- oder Fernsehsendung welche vielleicht im Gerät im Hintergrund dudelt?
Und noch eine Frage wenn ich ein Bild (Poster) hinter mir an der Wand habe, wie kann ich herausfinden wer der Urheber ist?
@@TheHSchoepke
1. Das siehst du in aller Regel als Ottonormal Verbraucher kaum. Das einzigste was du machen kannst ist Googlen ob Logo X/Y copyrightet etc ist. Das ist in der regel ja der Fall bei den großen Firmen und da sind dann auch die rechte bei den Firmen.
2. In jenen Punkto ist es nach wie vor eine Grauzone auf YT. Grundlegend sollte es eigentlich kein Problem sein, aber das Problem bei der Art.13 Debatte in verbindung mit jenen Beispiel ist ja wie Folgt:
Es wird kein Mensch drüber schauen sondern eine Maschine und eine Maschine wird da nicht unterscheiden können, ob du das eingefügt hast oder obs nur ein beiwerk ist geschweige den ob du es eingefügt hast und einfach nicht ordentlich angegeben hast was drin steckt! Entsprechend wirds eine Vorsorgemaßnahme geben müssen. Entweder ganz verbieten, oder eben nicht verbieten aber somit in Gefahr laufen verklagt zu werden.
3. Punkto Radio/Fernseher, siehe Antwort 2.
Bezüglich den Rest, ist halt wieder die Grundlegende frage, wie wird das Beiwerk eingesetz. Ist es genereller Bestandteil des Werkes und nicht nur Dekor oder nicht. Desweiteren ist auch immer die Frage, Geht die Firma gegen jene Person vor oder eine dafür Authorisierte Person/Firma.
4. Bezüglich Poster, in der Regel die Plattenfirma, da diese die Vermarktungsrechte haben an all den Spass! Oder wenns nicht Musik bereich ist eben die Filmstudios etc.
Wenn ich auf eine öffentliche Veranstaltung (freies Open Air Konzert ohne Ticket oder Aushänge/ man konnte sich einfach hinsetzen und dem Konzert lauschen.)....DARF ICH DANN KEINE PHOTOS VON DER BAND IM KONZERT MACHEN WEIL ES DSGVO RECHTSWIDRIG WÄRE?!?
Andere Frage: Ist jetzt jegliche STREET PHOTOGRAPHY wo ich z.B. auch mal ein dediziertes Einzelportrait einer Person schiesse (ohne mit der Person zu sprechen/Agbs zu überreichen und blablabla) VERBOTEN AB JETZT?
Wie soll ein Beruflicher StreetPhotography Fotograf ab jetzt noch sein Geschäft ausführen? Wenn man jede Person vorab anspricht erst Schriftkram austauschen muss usw, sind jegliche Momentaufnahmen einer Impression verfälscht weil keine Authentizität mehr vorherrscht. Es wäre alles nur noch gestellt.
Ich war zu Pfingsten auf dem Wave-Gotik-Treffen in Leipzig und habe dort hobbymäßig auch die Besucher fotografiert. a) Dabei ist ein Schnappschuss von zwei Zimmermannsleuten im Gespräch entstanden, dass mich stark an ein Bild aus meiner Kindheit erinnert. Mich fasziniert das Bild so sehr, dass ich diese gerne in größerem Format ausdrucken und in meinem Büro aufhängen möchte. Ich habe zwar keine direkte Laufkundschaft und mein Büro ist von außen nicht einsehbar, jedoch empfange ich immer wieder Kunden in diesem Büro. Gilt das als öffentliche "Zurschaustellung"? Muss ich hier die beiden Personen ausfindig machen, um ihnen eine Datenschutzerklärung vorzulegen?
Darf ich das Bild auch auf Instagram posten?
b) Wie sieht es mit Fotos aus, auf denen die Personen nur seitlich zu sehen und somit nicht erkennbar sind?
Beruflich habe ich nichts mit der Fotografie zu tun. Es ist lediglich ein Hobby, falls das hier eine Rolle spielt.
Im Büro dürftes du es noch Aufhängen, da es zwar ein mehr oder minder öffentlicher Raum ist (aufgrund der Umstände). Aber auf Insta glaube ich nicht weils, da definitiv ein Öffentlicher Raum wäre und somit nicht mehr die Verbreitung gestoppt werden könnte.
So, nun spinne ich mal ein wenig herum...... Nur mal so angenommen: Ein Fotograf macht Fotos von einer öffentlichen Veranstaltung (z.B. ein Straßenfest) und fotografiert dabei auch (zwangsläufig) die Teilnehmer. Dieses Foto verkauft er an eine Zeitung die es auch abdruckt. Kann dann der Fotografierte dagegen klagen? Oder noch weiter gesponnen: Aufgrund des Fotos wird einem Teilnehmer z.B. ein Taschendiebstahl nachgewiesen. Ist dann ein solches Foto überhaupt vor Gericht verwendbar? ........ Eieieiei.......... es wird haarig.
Ich war von der Seite Fotografiert auf dem Cover des Hausaufgabenheftes meiner damaligen Schule, das Foto wurde auf dem Schulhof in einer Pause gemacht ohne das ich oder die 2 Personen die dabei standen und auch zu sehen waren davon wussten bis zu dem Zeitpunkt wo jeder Schüler das gedruckte Heft bekam
Ich hab mich damals bei der Schulleitung beschwert aber der Rektor hatte mich nur angeschrien und aus dem Sekretariat geschickt
Lyonel ist der Beste!!! 😱👍
Bei der kvb hängen an jeder Tür ein Aushang
Bzgl. des Links zur Einwilligung bzw. Informationspflichten? Was ist mit dem sog. Medienbruch?
Darf ich als Privatperson auf einem Konzert, also als Konzertbesucher Videoaufnahmen vom Auftritt des Künstlers (und natürlich auch teilsweise vom Publikum) auf Instagram/RUclips o.ä. hochladen? Monitarisiert vermutlich nicht aber ohne Geld damit zu verdienen?
Edit: Ich beziehe mich eigentlich hauptsächlich auf diese 1 - minütigen Beiträge die man auf Instagram hochladen kann
Bin nicht sicher aber wird bestimmt gegen das Urhebergesetz verstoßen und dem abfilmen im Kino gleich kommen. Nicht ohne Grund zahlst du Eintritt um den Künstler zu sehen. 🤔🤷♂️
Es kommt drauf an. Wenns natürlich nur ein Kurzer Schnippsel ist, so auf der Art und Weise "Schaut mal her hier bin ich gerade!" dann ginge sowas in Ordnung, solange Band/Artist, nicht sagt nö!
Wenn du allerdings ganze Lieder hochlädst, dann verstößt du gegens Urheberrecht.
12:32: Jetzt die Spannende Frage, der großteil der Zeit steht im Bildmittelpunkt des Videos der Schwarze Block mit dem RUclips Logo, kann man dabei schon sagen das WBS sich versucht an den "guten" RUclips Namen zu heften und von dieser Marke zu profitieren? :)
Liebes WBS-Team,
wie sieht es mit der Rechtslage aus, wenn jemand einen Zweitkanal auf RUclips schaltet, Inhalte vom Hauptkanal hochlädt oder gar Instragram-Storys speichert und diese dann auf einem Kanal hochlädt, ohne die Einwilligung des "echten" RUclipsrs? Man sieht in letzter Zeit verläuft dieses Phänomen und frage mich ständig wie kann ich den "HauptyouTubern" dabei helfen das so etwas vermieden wird.
Wäre wirklich sehr interessant und toll, wenn ihr dazu ein Video machen könnten.
Wenn eine fremde Person meinen Ausweis klar gegen meinen Willen fotografiert, wie kann ich mich wehren und mit welchen Folgen hat diese Person zu rechnen
müsste man dieses video nicht auch als werbung kennzeichnen?
Wieso das den? Weil Lyonel mit im Video ist?
Die Regeln regeln die Regeln, dass die Regeln regeln können xD
ganz ehrlich....thema personen in Fotos etc recht am eigenen Bild...wo waren diese Themen?
5:03 Marktingkampagne unter der Überschrift "WBS - weil wir Apple mögen"? Das Problem wäre ja nicht nur rechtlich, sondern auch ethisch und es wäre wahrscheinlich auch nicht so wirksam, wie ein RUclips-Kanal...
Wer ist der neben Christian? Ich kenne den nicht
Der wurde doch vorgestellt ouo
Manfred heißt er.
Das ist der Sänger von Tokio Hotel
@@LeckyGame Bekommst Du Geld/eine Gegenleistung für die Nennung dieser Gruppe? ;-)
Was bitte bedeutet "bei Prominenten"? Wann ist man "Prominent"? Meine Tätowiererin hat mehr Follower als Sophia Thomalla, Simon Gose Johann und Lena zusammen, ist sie jetzt mehr oder wemniger "Prominent"? #challengewbs #fragwbs
Ich lasse Fotos von mir immer auf Veranstaltungen löschen, wenn ich es mit bekomme.
Eine Frage darf die Schule eine Regel einführen, dass man keine kurze Hosen, kein bauchfrei und keine Jogginghose einführen?
Ich hätte eine Lösung für die DSGVO-Problematik bei Fotos... die DSGVO wieder abschaffen und das nochmal von vorn versuchen... diesmal etwas besser durchdacht. Nix gegen den ersten Versuch, aber man kann ja versuchen aus gemachten Fehlern zu lernen.
Wen erinnert solmecke auch an brendon iron? 😁
Ich hab mich schon immer gewundert warum MacBooks in Filmen, Videos, Dokus usw. überklebt werden.
Na da ist es teilweise nochmal was anderes. Beim Film weis man zum beispiel auch, dass es Produktplatzierungen gibt. Somit müssen sich die Filmstudios sich schon absichern, damit die Marke einen nicht verklagt und sowas passiert in der USA schonmal schneller als hier.
Meine Mama war bei nen schlager Konzert in der o2 World Berlin wollten Fotos machen sofort kamm die security alle haben sich auf den Konzert wegen der security beschwert
Weil durften zur Musik auch nicht tanzen usw
#Fragwbs Ist die DSGVO Verfassungs konform
Die öffentlich -rechtlichen sind aber von der dsgvo ausgenommen beim filmen oder fotografieren in die menge!!
Und was ist mit Kommunen: Hier in Dortmund gab es mal vor zig Jahren ein riesiges (fast 1:1) Foto der BVB-Fankurve gegenüber dem HBf.
Und mit Zeitungen? Wenn der Fotograf bei der Meister-/Pokalfeier Bilder auf öffentlichem Grund (Menschenmenge um den Korso der Spieler) macht.
RocketBeans kleben immer ihre Getränke ab!
#fragWBS Gib das Hanf frei, wie würde der Weg aussehen, das Weed zu legalisieren?
Wer war auch auf dem Rammstein-Konzert am 27.05. in Gelsenkirchen?
Tanzverbot wurde mit 20 kmh zu viel innerorts geblitzt. Könntest du vielleicht ein Video darüber machen was ihn jetzt erwartet ?
Googeln du Eule 🦉
Für was gibt es dann diesen Kanal du Wal 🐋
Also generell gildet beim zu Schnell fahren Innterorts lass dich niemals mit mehr als 33km/h zu schnell Blitzen / Erwischen. Und 33km/h ist wirklich die Grenze da durch die Toleranz in der Regel 3 km/h abgezogen werden. Hast du nach dem Blitzen mehr als 30km/h drauf gehabt musst du mit 2 Punkten 180 Strafe und 1nem Monat Fahrverbot rechnen. Tanzverbot liegt da zwar mit 20km/h zu schnell drunter das Problem bei ihm ist das er sich noch in der Probezeit befindet und kürzlich erst ein Aufbauseminar absolvieren musste
Am besten Bitte gar nicht erst zu schnell fahren das spart in jedenfall Geld und Nerven und in der Regel spart man gerade Innerorts eh so gut wie keine Zeit, durch zu Schnelles Fahren zumindest in den meisten Fällen nicht.
Simon Beßler ok vielen Dank 🙏
erster?
Sieht so aus dass Du erster bist ☺
Willst ein Zertifikat dafür? 😊
@@exoplanetling ☺😆 neee. Nicht nötig. ☺