Hi, ich habe einen Sohn, war aber nicht verheiratet. Dieser wohnt auch nicht bei mir, aber ich zahle Unterhalt. Das Kindergeld erhalte ich nicht, dennoch ist es so, dass der Unterhaltszahlende das Kindergeld hälftig von seinem zu zahlenden Unterhaltsbetrag abziehen kann, somit erhalte ich es indirekt. Habe ich Anspruch auf Familienzuschlag Stufe 2?
@@Deppenradardann bekommt sie den Zuschlag. Der ist ans Kindergeld geknüpft und der, der das Kindergeld erhält, erhält den Zuschlag. Anders als der Verheiratetenzuschlag kann dieser nicht aufgeteilt werden.
Stimmt es, dass ab dem 01.06. der Familienzuschlag Stufe 1 wegfällt? Und ist der Beruf des Ehepartners von Bedeutung oder wird der Verheiratetenzuschlag automatisch ausbezahlt, wenn einer der Ehepartner Bundesbeamter ist? Ich würde mich sehr über eine kurze Antwort freuen!
Ich wollte mich auf eine Sacharbeiterstelle bewerben gehalt : e8. Wie berechnet man die Stufen? Verfüge über eine kaufmännische Ausbildung..2 Kinder verheiratet...was bekommt man da 25-stundenwoche ca? Ich google bereits seit Tagen, aber iwie immer unterschiedlich. Wäre über Antwort dankbar.
hey Kristina, in deinem Fall entweder Stufe 2 oder 3 innerhalb E8. Stufe 2 bei einschlägiger Berufsausbildung von mind. einem Jahr und Stufe 3 bei einschlägiger Berufserfahrung von mind. 3 Jahren. Je nach Land kannst du hier das zu erwartende Entgelt nach Stand 2022 berechnen: oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/vka?id=tvoed-vka-2022 Viel Erfolg mit deiner Bewerbung!
Sehr interessant, finde es nur sehr enttäuschend das Angestellte im öffentlichen Dienst den nicht bekommen. Für ist es einfach so, dass das Verhältnis von Beamten und Angestellten immer gleich fair sein sollte.
@@coolertuep Das mit dem umsonst Familien versichert tritt aber nur dann ein, wenn beide Teile der Eltern Beamte sind. Ist die Frau zum Beispiel Angestellte können die Kinder auch über die Frau versichert werden und der Vater als Beamter bekommt trotzdem sein zusätzliches Kindergeld. Ja das stimmt Beamte bekommen kein Weihnachtsgeld, aber wenn man das mal in Relationen sieht mit dem zusätzlichen Kindergeld steht das zum keinem Verhältnis.
@@paulanton5947 geht nicht immer, je nach Gehaltskonstellation müssen die Kinder in die PKV und fliegen sogar später aus der Familienversicherung raus. Wenn beide Eltern Beamte sind müssen sie sich die ganz Familienzuschläge etc auch teilen
In der Regel ist es aber möglich die Kinder über die Gesetzliche Krankenversicherung des Partner zu versichern. Ich finde auch, dass die Unterschiede im Öffentlichen Dienst von Beamten und Angestellten nicht nicht so groß sind. Nur grade dann verstehe ich nicht warum man weiter verbeamtet. Die Pensions Kassen sind leer. Man hat leider nicht genügend an Geld beiseite gelegt. Vom Brutto mag es sein, dass der Angestellte ein wenig teurer ist aber langfristig gesehen kostet dem Arbeitgeber der Beamte mehr (wen die Pensionen kommen.) Einen Sicheren Job hat man auch als Angestellter auch, zudem bekommt man eine Betriebsrente. Die Betriebsrente wird garnicht versteuert und die Gesetzliche zu gewissen Anteilen. Der Beamte muss erstmal seine volle 45 Jahre vollbekommen um dann die 71% zu bekommen und dann wird die Pension noch vollbesteuert. Ich verstehe nicht warum man die Verbeamtung teils so attraktiv redet und das Angestellten sein im Vergleich zur Verbeamtung oft schlecht aussehen lässt. Weil es ist Kontraproduktiv so zu Kommunizieren, wenn man garnicht mehr Verbeamten will.
Das Bundesverfassungsgericht hat wieder einmal zu Gunsten dieser überflüssigen "Berufs"-Gruppe entschieden. Was sind diese "Richter"- natürlich Beamte.
Hallo Danke für das informative video gibt es die Familienzuschläge auch für Azubis also Anwärter mit Kindern?
Hey, danke für dein Lob! :) ja das gibt es. Hier findest du mehr dazu: www.dbb.de/lexikon/themenartikel/a/anwaerterbezuege.html
Zum Thema Amtsangemessener Alimentation. Wie sieht es denn bei den Bundesbeamten aus?
Hi, ich habe einen Sohn, war aber nicht verheiratet. Dieser wohnt auch nicht bei mir, aber ich zahle Unterhalt. Das Kindergeld erhalte ich nicht, dennoch ist es so, dass der Unterhaltszahlende das Kindergeld hälftig von seinem zu zahlenden Unterhaltsbetrag abziehen kann, somit erhalte ich es indirekt. Habe ich Anspruch auf Familienzuschlag Stufe 2?
Das würde mich auch interessieren. Weiss Jemand mittlerweile mehr?
Ja, wenn die Mutter des Kindes nicht auch Beamtin ist, hast du da Anspruch drauf, da du das Kindergeld bekommen KÖNNTEST. 😊
@@Deppenradardann bekommt sie den Zuschlag. Der ist ans Kindergeld geknüpft und der, der das Kindergeld erhält, erhält den Zuschlag. Anders als der Verheiratetenzuschlag kann dieser nicht aufgeteilt werden.
Gibt es den Familienzuschlag auch für Pflegekinder?
Bitte auch mal ein Video zum Thema Trennungsgeld
Was es nicht alles gibt.
Stimmt es, dass ab dem 01.06. der Familienzuschlag Stufe 1 wegfällt?
Und ist der Beruf des Ehepartners von Bedeutung oder wird der Verheiratetenzuschlag automatisch ausbezahlt, wenn einer der Ehepartner Bundesbeamter ist?
Ich würde mich sehr über eine kurze Antwort freuen!
Würde ich auch gerne wissen aber anscheinend erhält man hier keine Antwort, weil selber darüber wahrscheinlich das Wissen fehlt.
Ich wollte mich auf eine Sacharbeiterstelle bewerben gehalt : e8.
Wie berechnet man die Stufen? Verfüge über eine kaufmännische Ausbildung..2 Kinder verheiratet...was bekommt man da 25-stundenwoche ca? Ich google bereits seit Tagen, aber iwie immer unterschiedlich. Wäre über Antwort dankbar.
hey Kristina, in deinem Fall entweder Stufe 2 oder 3 innerhalb E8.
Stufe 2 bei einschlägiger Berufsausbildung von mind. einem Jahr und Stufe 3 bei einschlägiger Berufserfahrung von mind. 3 Jahren. Je nach Land kannst du hier das zu erwartende Entgelt nach Stand 2022 berechnen: oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/vka?id=tvoed-vka-2022
Viel Erfolg mit deiner Bewerbung!
@@beamtentestvorbereitung hat man noch irgendwelche Zulagen ?
Sehr interessant, finde es nur sehr enttäuschend das Angestellte im öffentlichen Dienst den nicht bekommen. Für ist es einfach so, dass das Verhältnis von Beamten und Angestellten immer gleich fair sein sollte.
Dafür gibts Weihnachtsgeld und die Kinder werden umsonst familienversichert
@@coolertuep Das mit dem umsonst Familien versichert tritt aber nur dann ein, wenn beide Teile der Eltern Beamte sind. Ist die Frau zum Beispiel Angestellte können die Kinder auch über die Frau versichert werden und der Vater als Beamter bekommt trotzdem sein zusätzliches Kindergeld. Ja das stimmt Beamte bekommen kein Weihnachtsgeld, aber wenn man das mal in Relationen sieht mit dem zusätzlichen Kindergeld steht das zum keinem Verhältnis.
@@paulanton5947 geht nicht immer, je nach Gehaltskonstellation müssen die Kinder in die PKV und fliegen sogar später aus der Familienversicherung raus.
Wenn beide Eltern Beamte sind müssen sie sich die ganz Familienzuschläge etc auch teilen
In der Regel ist es aber möglich die Kinder über die Gesetzliche Krankenversicherung des Partner zu versichern. Ich finde auch, dass die Unterschiede im Öffentlichen Dienst von Beamten und Angestellten nicht nicht so groß sind. Nur grade dann verstehe ich nicht warum man weiter verbeamtet. Die Pensions Kassen sind leer. Man hat leider nicht genügend an Geld beiseite gelegt. Vom Brutto mag es sein, dass der Angestellte ein wenig teurer ist aber langfristig gesehen kostet dem Arbeitgeber der Beamte mehr (wen die Pensionen kommen.) Einen Sicheren Job hat man auch als Angestellter auch, zudem bekommt man eine Betriebsrente. Die Betriebsrente wird garnicht versteuert und die Gesetzliche zu gewissen Anteilen. Der Beamte muss erstmal seine volle 45 Jahre vollbekommen um dann die 71% zu bekommen und dann wird die Pension noch vollbesteuert.
Ich verstehe nicht warum man die Verbeamtung teils so attraktiv redet und das Angestellten sein im Vergleich zur Verbeamtung oft schlecht aussehen lässt. Weil es ist Kontraproduktiv so zu Kommunizieren, wenn man garnicht mehr Verbeamten will.
Als Beamter gibt's auch kein Urlaubsgeld und die wöchentliche Stundenanzahl bei Vollzeit ist höher als bei Angestellten.
Beamtinnen u. Beamten die Genderei finde ich affig😢😢😢😢
Das Bundesverfassungsgericht hat wieder einmal zu Gunsten dieser überflüssigen "Berufs"-Gruppe entschieden. Was sind diese "Richter"- natürlich Beamte.
Sind sie nicht
@@YTSKISH Sind sie doch, da sie nach dem Beamtentarif bezahlt werden. Unter A 16 geht da sowieso keiner heim.