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Die Schöpkes
Добавлен 24 сен 2023
Die Schöpkes - Alles rund um das Thema Wohnmobil Versicherung - die RMV steht Rede und Antwort!
Wie viele ja wissen, hatten wir letzten Sommer das Pech, dass wir am wunderschönen Gardasee mit unserem 1 Jahr alten Wohnmobil in die Superzelle geraten sind und durch das Unwetter unser Wohnmobil komplett zerstört wurde. Zu Hause angekommen fing der tatsächliche Stress erst an. Vieles wussten wir gar nicht. Und so haben wir die Zeit ohne Wohnmobil genutzt und uns ausgiebig mit dem Thema Versicherung und Wohnmobil auseinander gesetzt. Heute hatten wir die Gelegenheit Herr Dieter Scheffler von der RMV Versicherung einmal ein wenig zum Thema Versicherung auszufragen.
Habt Ihr weitere Fragen - meldet Euch gern bei uns. Wir leiten die Fragen weiter oder stellen auch gern den Kontakt zu Herrn ...
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Wohnmobilversicherungen im Vergleich!
Просмотров 1,9 тыс.Год назад
Ein neues Wohnmobil ist geplant, bestellt oder wird demnächst gekauft, da stellt sich die Frage wo und wie versichere ich das Wohnmobil. Nachdem unserem 1 1/4 Jahr altes Wohnmobil diesen Sommer ein Totalschaden wurde, gibt es nun bei der Auswahl der Versicherung einige Punkte auf die wir genauer achten. Wir haben drei Versicherungen verglichen. Habt Ihr Fragen zum Thema Versicherung, dann schre...
Wir stellen Euch den Laika Kreos L 5009 vor!
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Namastechen und Hallo..kurz mal eine Frage: wir wurden von der RMV zur Kravag Versicherung weitergegeben...ist also RMV und Kravag das gleiche?
Habe ich den Namen richtig verstanden RMV?
Genau RMV Versicherung
Moin aus Hamburg, ich habe einen Totalschaden erlitten, und zwar ist unser Wohnmobil samt Autohaus ins Wiesmoor ausgebrannt. (Totalschaden) Nun müsste ich feststellen das die Kravag vielleicht do nicht eine so gute Versicherung ist. Das Wohnmobil hat im März einen Wert von ca. 87000,-€ wir haben es abzüglich eines Rabatt für ca. 68000,- inklusive einiger Anbauten bekommen. Der Gutachter hat nun einen Wiederbeschaffungspreis von 65000,- € ermittelt und das innerhalb von 8 Tagen. Ich habe nun Einspruch dagegen eingelegt und muss nun abwarten was der Gutachter und die Versicherung sagt. Würde mich über Jeden Tipp freuen. Gruß Sven
Guten Morgen Sven, bist Du direkt bei der Kravag oder über die RMV bei der Kravag versichert? Wenn Du über die RMV versichert bist, dann kontaktiere die RMV. Diese geht dann in die Verhandlung. Schick mir gern eine Email an stefanie.schoepke@t-online.de. Ich habe noch ein paar Fragen bevor ich Dir Tipps geben kann.
Ich habe von der Kravag cor einem Jahrdie Information telefonisch erhalten, sie versichern keine WOMO !!!iAuch nicht mir den Tipp gegen, ich möchte mich an die RMV richten die für die kravag die Versicherungen als Makler annehmen ! Das habe ich dann selber später herausbekommen !
Liebe Heide, gern kann ich Dir den Kontakt zur RMV herstellen.
Hallo Familie Schöpke, danke für das tolle Info-Video zum Thema Versicherungen. Wir stehen auch vor der Frage, welche Versicherung für unser neues Wohnmobil infrage kommt. Da ihr ja einige Versicherungen angefragt habt, wäre es interessant zu wissen, ob die RMV im Preis-Leistungsvergleich die günstigste ist. Für welche habt ihr euch denn entschieden? Im voraus schon mal vielen Dank für die Antwort und viele Campergrüsse Ralf Kowalefski
Vielen Dank für das nette Feedback. Die RMV ist nicht die günstigste Versicherung, bietet aber vieles an was andere nicht anbieten und ist daher gesamt betrachtet äußerst attraktiv. Ein sehr wichtiger Punkt für uns ist, dass es keine Kilometerbeschränkung gibt. Ich möchte frei und flexibel sein und meine Reisen nicht verkalkulieren müssen, damit ich im Rahmen der vereinbarten Gesamtkilometer bleibe. Denn wenn man final doch mehr gefahren ist als vereinbart, wird es richtig teuer. Die RMV zahlt bei Totalschaden nach vorgelegten Angebot und zieht pauschal keinen Rabatt ab. Was viele auch nicht wissen, dass Schäden, die durch einen Reifenplatzer entstehen, bei den Versicherungen nicht versichert ist. Das hat die RMV auch als Sonderpunkt. Sie versichern solche Schäden. Und ein Schaden verursacht durch einen Reifenplatzer kann richtig teuer werden. Das sind nur ein paar Aspekte, die uns dazu bewogen haben, uns für die RMV zu entscheiden.
Will gerade eine Womo Versicherung abschließen. Dabei ist die LVM und dir RMV in der engeren Auswahl. Welche Probleme hattet ihr mit der LVM?
Die LVM ist im Gegensatz zu der RMV nicht auf Wohnmobile spezialisiert. Angefangen mit dem Gutachter, der unseren Schaden feststellen sollte. Dieser war nicht spezialisiert auf Wohnmobile und hatte sich zur Ermittlung der Schadenhöhe Preise von einem ganz anderen Hersteller geholt. Da fingen die Probleme an. Dann wurde uns ein handelsüblicher Rabatt von 10% abgezogen. Eine Bezugsquelle und eine Adresse eines Händlers, der einen so hohen Rabatt gewährt, konnte uns die Versicherung jedoch nicht nennen. Dann wurde uns ein Mehrbetrag für mehr gefahrene Kilometer vom Konto abgebucht, da nach deren Hochrechnung wir mit den festgelegten Kilometern im Jahr nicht hinkommen. Kurz angemerkt, wir waren noch im Rahmen der Kilometer. Außerdem stand zu dem Zeitpunkt schon fest, dass das Fahrzeug ein Totalschaden ist und die Versicherung hatte das Fahrzeug bereits in der Restwertbörse. Das ist nur ein kurzer Auszug. Gern kannst Du mit uns per Instagram unter „Mit_Bommel_die_Welt_entdecken” Kontakt aufnehmen.
Vielen Dank für das tolle Video,ohne Euch wären wir nicht auf diese Versicherung gekommen. Ich bin überzeugt,dass wir da gut aufgehoben sind
Danke, das freut uns sehr.
Hallo, Ich werde bald 2 Jahre altes Wohnmobil kaufen und würde mich interessieren wo am besten ihn Versichern , was würdest du uns empfehlen ?
Hallo! Wir persönlich können die RMV Versicherung empfehlen. Gern stellen wir den Kontakt zu Dieter Scheffler her.
Ich bin mir darüber im Klaren, dass die RMV auf ihre Website schreibt, dass es keine Einschränkung bei dem Fahrerkreis gibt und die Laufleistung pauschal unbegrenzt sein soll. Wie das zu verstehen ist, ist echt Auslegungssache und auch etwas irreführend. Unter Downloads kann man sich auf der Seite der RMV die Bedingungen für die KFZ-Versicherung downloaden, welche die Grundlage auch für die Wohnmobilversicherung bildet. Zusätzlich gibt es für Reisemobile gesonderte Klauseln in einer extra PDF. Hier steht nirgends, dass gelegentliches Fahren erlaubt ist. Und ganz ehrlich, ich bezweifle, dass irgendein Versicherer das heute pauschal ohne entsprechenden Beitrag noch machen wird. vor vielen Jahren wurden Wohnmobile wie LKW behandelt. Bei besseren Versicherern war die Laufleistung offen und bei den Fahrern wurde nicht so genau hingeschaut. Resultat war, dass Privatpersonen angefangen haben, ihre mobile unter der Hand zu vermieten. Das hatte völlig überhandgenommen und die Schäden waren zahlreich. Das waren Erfahrungswerte, aus denen die Anbieter gelernt haben. In den Bedingungen der RMV (Kravag) steht absolut nichts davon, dass diese beiden Dinge, bedingungsgemäß vereinbart sind. Nur die Website behauptet das. Ich wäre da vorsichtig, da RMV ein Makler ist, der lediglich die Produkte der Kravag vertreibt. Wenn der Makler gesonderte Bedingungen ausgehandelt hätte, müsste er Sie auch zur Verfügung stellen. Vertrauenserweckend ist das nicht. (Schreibe gerne, falls Sie den Passus finden) Bei der LVM und der VGH ist es eigentlich so, dass man sehr wohl unbegrenzt viel fahren darf. Nur muss das gesondert vereinbart werden. Man gibt die km bis 25.000 km im Jahr an. Fährt man mit Gewissheit mehr, kommt darüber hinaus die offene Km-Klasse. Die ist natürlich preisintensiver und wird höchstens von Weltreisenden benötigt. Übrigens kochen LVM und VGH neh ähnliche Suppe. Das folgende wird bei beiden ähnlich geregelt. Es ist nicht erlaubt, dass irgendjemand ein Wohnmobil oder Motorrad gelegentlich fährt, der nicht namentlich auf dem Vertrag steht. Weder junge Fahrer noch Fahrer über 23. Die Regeln der normalen KFZ-Versicherung der LVM z.B. sind hier nicht anzuwenden. Also nur auf einem Auto stehen und alle LVM Autos fahren dürfen usw. Es gibt nicht einen Anbieter am Markt, der keinen Alterszuschlag für junge Fahrer nimmt. Vor allem nicht für Wohnmobile. Der LVM erhebt diesen Zuschlag bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres. Die meisten Anbieter bewegen sich wischen 25 - 28 Jahre. Zum Schutzbrief der LVM. Bedingungsgemäß gibt es für 3 Tage a 60 € pro Person, wenn man übernachtet. Dann gibt es aber keine Kostenübernahme für die Rückfahrt. Das ist branchenüblich und findet so auch beim ADAC statt. Es wird auch nur eine Schleppung bis 300 € bei Wohnmobilen bezahlt (200 bei Autos), daher sollte man sich das gut überlegen, wo es hingehen soll. Denn freie Werkstätten können oftmals mit Wohnmobilen nichts anfangen. Passiert etwas im Ausland so ist es bei dem ADAC, dem LVM, etc. so, dass man entweder das Auto zu einer Werkstatt schleppen lässt, oder man lässt es an Ort und Stelle stehen. Von dort wird es dann zurück transportiert. Beide Leistungen zusammen bekommt man nicht erstattet. Bei Mietwagen kenne ich den Maximalbetrag nicht, jedoch gibt es auch kurz Fahrten vom Schadenort z.B. mit Bahn oder Taxi schon ab der Haustür. Hier werden 50 € übernommen. Ich würde gerne auch etwas einordnen von dem, was Sie erzählt, haben bezüglich der Jahres KM und der nach Erhebung von Beiträgen. Das hat nämlich mit den Bedingungen einer Versicherung nichts zu tun, da dies gleichermaßen für alle Versicherungen gilt. Da der Beitrag unmittelbar an die jährliche Fahrleistung gebunden ist, handelt es sich bei der Überschreitung diese Vereinbarung und nicht Anzeige um eine Verletzung der Obliegenheiten. Eine Versicherung darf den Beitrag bis zum Beginn der Versicherung zurückfordern, oder gemessen an dem zuletzt aufgenommenen Km-stand. In der Praxis wird nur bei wenigen Anbietern, lediglich der zu wenig gezahlte Beitrag das Laufende Jahr zurückgefordert, bei den meisten Anbietern wird der ganze fehlende Beitrag bis zum Beginn der Versicherung eingefordert. Ein Anbieter wie der LVM oder die VGH sind da fairer. Wenn der Versicherte selbstständig mitteilt, dass er mehr Km gefahren ist, wird der Kunde nicht bestraft. Es gibt diese Rückforderung nur, wenn es in einem Schadenfall herauskommt. Bei absolut jeder Versicherung wird anschließend die Jährliche vereinbarte Fahrleistung erhöht. Denn wenn Sie zu viele Km gefahren sind, sind sie die km ja bereits gefahren, ohne dafür bezahlt zu haben. Zeigen Sie es selbst an, wird nicht nachgefordert und die Fahrleistung erhöht sich. Sie könne dann nach einem halben Jahr oder einem ganzen die Fahrleistung wieder absenken lassen. Warum dann auch nach einem Schadenfall, obwohl wir nachgefordert haben? Erstmal der gleiche Grund, aber… Bei einer Überschreitung der im Vertrag vereinbarten Fahrleistung über 10 % ist es ein Vertragsbruch und dieser ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG geregelt). Hier kommen wir in den Bereich der Leistungsfreiheit einer Versicherung. Eine Versicherung muss dem versicherten Betrug nachweisen, um Leistungsfrei zu sein, dass nennt sich Vertragsstrafe. (Das bedeutet nicht automatisch das man auch schuldhaft gehandelt haben muss, damit es einem unterstellt wird) Um das juristisch festzustellen zu können, darf eine Versicherung bei einer Laufleistungsüberschreitung über 10 %, davon ausgehen, dass falsche Angaben gemacht wurden. Bei einer Verletzung der Obliegenheiten liegt es im Ermessen der Versicherung, je nachdem wie weit die vereinbarte Laufleistung überschritten wurde, wie hart diese Strafe ausfällt. So gibt es Anbieter wie den LVM der keine Strafe verhänget, unabhängig davon wie hoch der Verstoß ist, abgesehen von der Einforderung des Beitrags aus dem laufenden Jahr keine Maßnahmen einleitet. (Wenn es im Schadenfall herauskommt) Es gibt aber eben auch Anbieter, die die Leistung im Schadenfall kürzen dürfen oder eben verweigern dürfen wie z.B. die HuK. Sollte es zu einem extrem Fall kommen, 6000 Km bezahlt, 30.000 Km gefahren, dann ist es Betrug. Das kann sogar vor Gericht enden. Und auch hier sind Premium Anbieter absolut nachsichtig. Zu nachsichtig oftmals. Solche Dinge werden in der Praxis gelebt, finden sich aber in den Bedingungen nicht wieder. So etwas merkt man erst durch eigene Erfahrungswerte im Schadenfall. Es wird zwischen gesetzlichen und vertraglichen Obliegenheiten unterschieden. Die gesetzlichen Obliegenheiten sind im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Sie gelten für alle Versicherungssparten. Die wichtigsten gesetzlichen Obliegenheiten sind die vorvertragliche Anzeigepflicht (§§ 16 bis 22 VVG), Unterlassungs- und Anzeigepflichten im Zusammenhang mit einer Gefahrenerhöhung (§§ 23- 30 VVG), die Obliegenheit zur Anzeige eines Versicherungsfalls (§ 33 VVG) und die Auskunfts- und Belegpflicht (§ 34 VVG).
RMV, Jahn und Partner, Accura Die genannten drei sind speziell für WoMo und einen Blick wert. Ich bin von LVM zu Accura weil es günstiger war, eine Inhaltversicherung möglich war und ein Rabattschutz möglich ist. Somit wird beim ersten Schaden keine SF Stufe korrigiert... Die Kilometer müssen zwar auch angegeben werden aber zwischn 5000 und 20000 Km kostet es das selbe. Bei RMV und Jahn und Partner waren die Kilometer frei... Bei allen Versicherungen war die Vermietung des Fahrzeugs ausgeschlossen Auslandsschutz habe ich auch mitgebucht weil ich kein Bock auf die Rennerei hätte wenn dort was passieren sollte...
Moin,tolles Video.Klasse erklärt,ich finde du hast die wichtigsten Eckpunkte sehr gut erklärt und verständlich rüber gebracht. Vielen Dank VG Sven
Vielen Dank. Es freut uns, wenn Euch unser Video gefällt.
Super. Vielen Dank für das Video. 😃
Sehr gerne!🫶