Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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BBR [talk] Folge 6: Jochen Rechtmann, wie weit darf ein Anwalt gehen?
Die neue Ausgabe von BBR [talk] beschäftigt sich mit dem Thema "Wie weit darf ein Anwalt gehen?“. Detlef Fleischer, Herausgeber des Existenz Magazins, interviewt Rechtsanwalt Jochen Rechtmann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte.
Spannende Fragen: Welche Spielräume hat ein Anwalt bei der Vertretung seines Mandanten? Darf er sie ausschöpfen oder muss er es sogar? Gibt es eine rote Linie, die er nicht überschreiten darf?
Rechtsanwalt Jochen Rechtmann gibt Einblicke in die Praxis und beschreibt, wie Verhandlungsstrategien funktionieren und wie es gelingen kann, Lösungen zu finden, die für alle Beteiligten insgesamt den größten Mehrwert bieten ...
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BBR [talk] Folge 5: Dr. Utz Brömmekamp zu Erfolgsrezepten für Win-Win-Situationen in der Sanierung
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In der aktuellen Ausgabe des Formats BBR [talk] interviewt Detlef Fleischer, Herausgeber des Existenz Magazins, Rechtsanwalt Dr. Utz Brömmekamp, geschäftsführender Gesellschafter der Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft, zum Thema "Win-Win-Situationen in der Sanierung: Erfolgsrezepte?!". Um in einem Sanierungs- oder Restrukturierungsprozess eine Win-Win-Situation zu erreichen, bedarf e...
Unternehmenskrise: Wie reagieren und schnell handeln? Robert Buchalik im BBR [talk]
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In der aktuellen Ausgabe des Formats BBR [talk] interviewt Detlef Fleischer, Herausgeber des Existenz Magazins, Rechtsanwalt Robert Buchalik, geschäftsführender Gesellschafter der Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft. Im Mittelpunkt des Gesprächs steht das Thema "Neues Denken: Kreativität in der Restrukturierung". Robert Buchalik erklärt, dass die Perspektiven der Unternehmen, die zu i...
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BBR MEET and GREET 2024: Die Highlights!
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Rückblick: Das BBR MEET & GREET 2024! Am 20. Juni 2024 war es endlich soweit: Unser neues Veranstaltungsformat „BBR MEET & GREET ‒ Netzwerktreffen Insolvenz & Sanierung“ fand in der außergewöhnlichen Atmosphäre des PLACE TO BE Forty Four in Düsseldorf statt! Mit einem spektakulären Blick über die Dächer Düsseldorfs bot die Veranstaltung in jeder Hinsicht gute Aussichten und den perfekten Rahmen...
BBR [talk] Folge 4: Robert Buchalik zur Kreativität in der Restrukturierung
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BBR [talk] Folge 3: Philipp Wolters zur Resilienz in der Insolvenzberatung
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In der neuesten Folge unseres Formats BBR [talk] steht das Thema "Resilienz in der Insolvenzberatung" im Mittelpunkt des Gesprächs zwischen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht Philipp Wolters LL. M. und Detlef Fleischer, Herausgeber des EXISTENZ Magazins. Philipp Wolters betont die entscheidende Rolle der Empathie in diesem Bereich, insbesondere im M...
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Комментарии

  • @NihalSpindler
    @NihalSpindler Месяц назад

    Wo ist das

  • @audipower150
    @audipower150 Месяц назад

    Und was ist mit den Kleinanlegern die aus den AG rausgedrängt werden und alles verlieren?

  • @richardpolt3706
    @richardpolt3706 4 месяца назад

    Ist man nach Erfahrungen wie bei Endor noch immer dieser durchaus positiven Meinung über das StaRUG?

  • @HaydarBalcik-dc2qt
    @HaydarBalcik-dc2qt 10 месяцев назад

    ruclips.net/video/8fuequvQO9A/видео.htmlsi=JGDDdCeARF7jpuul GÜLÇİNİM SENİ ÇOK AMA ÇOK SEVİYORUM CANİMİN İÇİ GÜLÇİNİM MERHABA GÜLÜYOR SEN YETERKİ GÜL CANİMİN İÇİ GÜLÇİNİM ❤❤❤❤❤❤😂😂😂😂🎉😢😮😅😊😊😅😮😢🎉😂❤❤❤.

  • @adoo66
    @adoo66 Год назад

    Hab mich dazu entschlossen den Gerichtsvollzieher zu verschleppen anstatt der Insolvenz.

  • @g-man8885
    @g-man8885 2 года назад

    An alle! ist das Finanzamt euer hauptgläubiger könnt ihr alles vergessen! Die gehen gar nichts ein. Im Gegenteil jeden Cent den ihr dem Finanzamt vor der Insolvenz zahlt könnt Ihr auch gleich in den Rhein oder sonst einem Fluss schmeißen das macht wenigstens Spaß.

  • @DSchwampe
    @DSchwampe 3 года назад

    Bitte Tippfehler in Überschrift ändern. Im Übrigen bin ich mit Herrn Dr. Brömmekamp gleicher Meinung...

  • @bbr-law
    @bbr-law 4 года назад

    Weitere Informationen unter www.kapitalanlagen-krise.de/wirecard/ UPDATE: Wirecard AG: Schlechte Nachrichten für Inhaber von Zertifikaten Nicht nur Inhaber von Aktien, sondern auch Inhaber von sogenannten Zertifikaten/Anleihen sind von der Insolvenz der Wirecard AG betroffen. Zahlreiche Emittenten, darunter auch namhafte Banken, haben Investoren und ihren Kunden Zertifikate angeboten, deren Basiswert die Wirecard Aktie ist. Meist ist der aktuelle Kurswert dieser Zertifikate von eben dem Basiswert abhängig und wird durch diesen bestimmt. Seit der Insolvenz der Wirecard AG ist der Wert dieser Zertifikate enorm gefallen und oft nur noch einen Bruchteil des ursprünglich investierten Kapitals wert. Auch der an die Inhaber dieser Zertifikate am Ende der Laufzeit zurückzuzahlende Betrag wird meist wesentlich unter dem Investitionsbetrag liegen, da die Kursverluste der Wirecard Aktie nicht nur den aktuellen Kurswert, sondern auch den am Ende zurückzuzahlenden Betrag bestimmen. Zum Teil muss auch mit einem Totalverlust gerechnet werden. Ob solche Produkte - sprich Zertifikate - für die jeweiligen Investoren und Inhaber dieser Papiere geeignet sind und dem tatsächlichen Risikoprofile entsprechen ist oft fraglich. Ähnlich wie im Fall Lehman Brothers ist zu beobachten, dass solche Zertifikate oft als sichere Produkte angeboten wurden, obwohl Anleihen/Zertifikate alles andere als sichere Produkte sind. Neben dem Insolvenzrisiko der emittierenden/ausgebenden Gesellschaft tragen Anleger auch die Risiken des Basiswerts - hier der Wirecard Aktie. Vermehrt wurden Anleger auf diese Risiken nicht hingewiesen, weshalb schon die Zeichnungsempfehlung an sich mehr als fraglich ist. Ungeeignet dürften Empfehlungen gewesen sein, wenn die Investoren nicht vor der Zeichnung auf die kritische Berichterstattung, u.a. der Financial Times, hingewiesen wurden. Werden die tatsächlichen Risiken solcher Produkte nicht offengelegt und auch die kritische Berichterstattung nicht thematisiert, sondern vielleicht sogar heruntergespielt, bestehen Schadensersatzansprüche, die nicht gegen die insolvente Wirecard AG zu richten sind, sondern gegen beratende Banken etc. Anleger und Investoren solcher Zertifikate/Anleihen sollten zeitnah anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, da Schadensersatzansprüche zu verjähren drohen. Daher sollten nicht nur Aktionäre, sondern auch Inhaber von Zertifikaten, deren Basiswert die Wirecard AG Aktie war, ihre Schadenersatzansprüche prüfen lassen. Die Kanzlei Buchalik Brömmekamp bietet betroffenen Anlegern eine kostenlose Erstberatung an. Rechtsschutzversicherten Investoren wird zudem die Stellung einer Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung angeboten. Sollte keine Rechtsschutzversicherung bestehen, sind die anwaltlichen Kosten überschaubar. Die Höhe der Pauschalvergütung bemisst sich anhand des Schadens und beläuft sich regelmäßig auf einen niedrigen einstelligen Prozentsatz. Weitere Informationen unter www.kapitalanlagen-krise.de/wirecard/ ruclips.net/video/PkJGTg9K3Nc/видео.html

  • @bbr-law
    @bbr-law 4 года назад

    Weitere Infos unter www.kapitalanlagen-krise.de/aktuelle-verfahren-en-storage-gmbh/ - Kapitalanlage EN Storage GmbH - Anfechtung des Insolvenzverwalters - Insolvenzanfechtung ruclips.net/video/BhlTtsOyGmM/видео.html

  • @bbr-law
    @bbr-law 4 года назад

    Infos und Kontakt: www.wirecard-insolvenz-anwalt... - Mit Beschluss vom 25.08.2020 hat das Amtsgericht (Insolvenzgericht) München das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG eröffnet. Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderung bis zum 26.10.2020 beim Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. ruclips.net/video/AkUpa-PbaPs/видео.html

  • @UweHiltmann
    @UweHiltmann 4 года назад

    Wichtige Antworten in dieser schwierigen Zeit, in der viele Unternehmen durch Corona unverschuldet in eine Krise geraten sind. www.biz-tv.net/corona-krise

  • @bbr-law
    @bbr-law 4 года назад

    Unternehmenssicherung in der Corona Krise - 8 wichtige Fragen und Antworten von Buchalik Brömmekamp - Infos unter www.biz-tv.net/corona-krise 0 Das Wichtigste vorab: Bleiben Sie gesund! 1 Laut behördlicher Anordnung muss ich meinen Betrieb schließen. Erhalte ich hierfür eine Entschädigung ? 2 Kann ich Kurzarbeitergeld beantragen? Was muss ich dabei beachten? 3 Hilft mir das Kurzarbeitergeld, wenn ich mit meinem Unternehmen durch die Corona-Krise in Liquiditätsschwierigkeiten gelange? 4 Die Umsätze brechen seit Ausbruch der Corona-Krise komplett ein. Ich kann jetzt schon absehen, dass mein Unternehmen Ende des Monats März zahlungsunfähig sein wird. Was kann ich machen, um mein Unternehmen zu retten? 5 Welche zusätzlichen Möglichkeiten habe ich, die Finanzierung meines Geschäftsbetriebes auch für die Zukunft zu sichern ? 6 Wie schnell kann ich mit der Auszahlung von Krediten rechnen? 7 Laut der Liquiditätsplanung ist mein Unternehmen - verursacht durch die Corona-Krise -zahlungsunfähig. Bin ich gezwungen, einen Insolvenzantrag zu stellen? 8 Was mache ich, wenn die Liquiditätshilfen zu spät kommen oder das Unternehmen mangels liquider Mittel beim Kurzarbeitergeld nicht in Vorleistung gehen kann? In diesen Fällen macht es Sinn, einen Insolvenzantrag zu stellen. Über das Insolvenzgeld wird sichergestellt, dass die Mitarbeiter für einen Zeitraum von drei Monaten bis zur Beitragsbemessungsgrenze (derzeit 6.900€/Monat im Westen und 6.450€/Monat im Osten) die Löhne und Gehälter ausbezahlt bekommen. Eine Beschränkung wie beim Kurzarbeitergeld findet nicht statt. Die Insolvenz muss dabei nicht das Ende sein. Mit dem ESUG, dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, steht Unternehmen und Unternehmern seit dem Jahr 2012 neben der Kurzarbeit ein wichtiges Instrument zur Krisenbewältigung zur Verfügung: Die Insolvenz in Eigenverwaltung und somit ohne Insolvenzverwalter und unter dem Schutz des Insolvenzrechts. Der Unternehmer bleibt im „Drivers Seat“ und behält die Kontrolle über das tägliche Geschäft. Nettolöhne, Steuern und Sozialabgaben belasten für mindestens drei Monate nicht die Liquidität des Unternehmens. Kredite werden eingefroren, Zinsen und Tilgungen ausgesetzt. So können Sanierungskonzepte liquiditätsschonend umgesetzt werden, zumal langlaufende Verträge, wie Arbeitsverträge oder Miet- und Leasingverträge mit einem dreimonatigen Sonderkündigungsrecht beendet werden können. Des Weiteren sind Sozialplankosten auf die Höhe von maximal zweieinhalb Monatsgehältern begrenzt. Ziel ist es, den Rechtsträger des Unternehmens zu erhalten, das Unternehmen also nicht zu verkaufen, sondern die Gläubiger im Rahmen eines Insolvenzplans die Gläubiger mit einem Teil ihrer Forderungen zu bedienen und das Unternehmen gleichzeitig mit den generierten liquiden Mitteln operativ zu sanieren. Die für die Gläubiger auf diesem Wege erzielbaren Quoten liegen meist weit über denen einer Liquidation oder eines Verkaufs an Dritte. Trotzdem bleibt dem Unternehmen genügend Liquidität bei gleichzeitig durchgeführter operativer Sanierung und ein höheres Eigenkapital, mit dem der Neustart mit den bisherigen Eigentümern angegangen werden kann. Die verbesserte Situation kann begleitende Banken motivieren, dem Unternehmen trotz der Insolvenz neue Mittel für Investitionen zur Verfügung zu stellen. Buchalik Brömmekamp hat in beinahe 200 Eigenverwaltungsverfahren seit 2012 Unternehmen saniert und unter Beweis gestellt, wie erfolgreich das Verfahren sein kann. Konkrete Unterstützung bei der Beantwortung obiger Fragen finden betroffene Unternehmen unter www.biz-tv.net/corona-krise und unter www.biz-tv.net/corona-krise-blog Ihre Ansprechpartner im Unternehmen: Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Unternehmenskommunikation Femke Brömmekamp Prinzenallee 15 40549 Düsseldorf Telefon: +49 211 82 89 77 118‬ www.buchalik-broemmekamp.de Email: femke.broemmekamp@buchalik-broemmekamp.de Über Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Als Beratungsgesellschaft für Restrukturierung und Sanierung ist Buchalik Brömmekamp darauf spezialisiert, mittelständische Unternehmen innerhalb und außerhalb der Krise auf Erfolgskurs zu bringen. Leistungen der Buchalik Brömmekamp werden durch eine Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei sowie eine Unternehmensberatung angeboten. Interdisziplinär arbeiten Betriebswirte, Ingenieure und Juristen zusammen und bieten ein breites Spektrum an Dienstleistungen für mittelständische Unternehmen, Fremd- und Eigenkapitalgeber sowie Insolvenzverwalter. Buchalik Brömmekamp entwickelt ganzheitliche und nachhaltige Lösungen, die rechtlich, steuerrechtlich sowie betriebs- und finanzwirtschaftlich aufeinander abgestimmt sind und setzt diese in Restrukturierungs- und Sanierungsprojekten um. Buchalik Brömmekamp hat seit 2012 über 200 Unternehmen nach dem neuen Gesetz (ESUG) beraten. ruclips.net/video/L9n595_AIMY/видео.html t.co/mkXslbhvw0?amp=1

  • @bbr-law
    @bbr-law 4 года назад

    Weitere Infos in den FAQs auf dieser Seite: www.esug-schutzschirmverfahren-buchalik.de/faq-zum-thema-esug#zahlungsunfaehigkeit-video

  • @bbr-law
    @bbr-law 4 года назад

    Infos zur Zahlungsunfähigkeit und einer nachfolgenden Eigenverwaltung unter: www.buchalik-broemmekamp.de/rechtsberatung/insolvenz-esug Zahlungsunfähigkeit - Wann ist mein Unternehmen zahlungsunfähig und damit Insolvenzantragspflichtig Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO liegt Zahlungsunfähigkeit vor, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Obwohl die Legaldefinition die Merkmale der Dauer und der Wesentlichkeit nicht erwähnt, soll nach der Rechtsprechung des BGH zum Zahlungsunfähigkeitsbegriff nicht schon jede noch so geringfügige und/oder kurzfristige Deckungslücke zur Zahlungsunfähigkeit führen. Nach einer Grundsatzentscheidung des BGH aus dem Jahr 2005 (Az. IX ZR 182/01) liegt Zahlungsunfähigkeit i.S.d. § 17 InsO regelmäßig jedenfalls dann vor, wenn der Schuldner innerhalb eines Zeitspektrums von drei Wochen mindestens 10 Prozent seiner fälligen Gesamtverbindlichkeiten nicht erfüllen kann, sofern nicht ausnahmsweise mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass die Liquiditätslücke demnächst vollständig oder fast vollständig beseitigt werden wird und den Gläubigern ein Zuwarten nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zuzumuten ist. Gem. § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO wird das Vorliegen der Zahlungsunfähigkeit vermutet, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. Das Vorliegen einer Zahlungsunfähigkeit wird regelmäßig unterschätzt und ist selbst Steuerberatern nicht immer geläufig. Um das Vorliegen einer Zahlungsunfähigkeit festzustellen, gilt es zunächst einen Liquiditätsstatus (der in der Praxis auch Finanz- oder Zahlungsstatus genannt wird) zu einem möglichst aktuellen Stichtag zu erstellen, in dem alle freien Kreditlinien und Guthaben zu ermitteln sind. Fällige Forderungen sind nicht im Liquiditätsstatus aufzuführen. Auch gehören sonstige kurzfristig verfügbare Finanzmittel oder Forderungen aus einer Bürgschaft bzw. bürgschaftsähnlichen Verpflichtung nicht in den Liquiditätsstatus. Im abschließenden Liquiditätsstatus sind alle fälligen Verbindlichkeiten aufzuführen. Schriftlich gestundete Verbindlichkeiten sind nicht fällig und gehören nicht in den Liquiditätsstatus. Ebenso sind bestrittene Forderungen nicht aufzuführen. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn die freien liquiden Mittel um 10 Prozent oder mehr unter den fälligen Verbindlichkeiten liegen. Erfahren Sie mehr zur Zahlungsunfähigkeit und einer nachfolgenden Eigenverwaltung unter: www.buchalik-broemmekamp.de/rechtsberatung/insolvenz-esug oder fragen Sie direkt einen Rechtsanwalt: Robert Buchalik Geschäftsführender Gesellschafter Buchalik Brömmekamp Tel.: +49 211 828 977-140 robert.buchalik@buchalik-broemmekamp.de ruclips.net/video/8fuequvQO9A/видео.html

  • @steuerverhandler9954
    @steuerverhandler9954 7 лет назад

    Ein interessanter Aspekt, der vielen meiner Kollegen so wahrscheinlich noch gar nicht bewusst ist. Vielen Dank für die nützliche Information.

  • @bbr-law
    @bbr-law 7 лет назад

    Haftungsrisiko für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei Insolvenzreife eines Mandanten Video-Link: ruclips.net/video/nnRvGUN0Fvk/видео.html Der BGH hat die Anforderungen und Haftungsrisiken des Steuerberaters bei Insolvenzreife seines Mandanten entscheidend verschärft (Urteil vom 26.01.2017 - IX ZR 285/14). Abweichend von seiner früheren Rechtsprechung (vgl. BGH, ZIP 2013, 829) ist der IX. Senat nunmehr der Ansicht, dass eine Haftung nach §§ 280 Abs. 1, 675 Abs. 1 BGB wegen der Verletzung einer Hinweis- und Warnpflicht in Betracht kommt, wenn der Steuerberater das Vorliegen eines Insolvenzgrundes erkennt oder für ihn ernsthafte Anhaltspunkte bestehen, dass ein Insolvenzgrund vorliegen könnte. Zudem muss er davon ausgehen, dass seinem Mandanten die mögliche Insolvenzreife nicht bekannt ist. Solche Anhaltspunkte können für den Steuerberater beispielsweise dann erkennbar sein, wenn die Jahresabschlüsse der Gesellschaft in aufeinanderfolgenden Jahren wiederholt nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbeträge aufweisen. In diesem Fall hat der Steuerberater seinem Mandanten konkrete Hinweise für den Einzelfall zu erteilen. Es genügt nicht, wenn der Steuerberater nur auf die allgemeinen Prüfungspflichten des Geschäftsführers verweist. Der BGH stützt sich dabei auf § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Danach hat der Steuerberater zu prüfen, ob die Bilanzierung zu Fortführungswerten im Einzelfall noch vertretbar ist. Allerdings ist der Steuerberater nicht verpflichtet von sich aus, eine Überschuldungsprüfung vorzunehmen. Aus dieser Änderung der Rechtsprechung ergeben sich erhebliche Konsequenzen für die Haftung von Steuerberatern bei der Beratung von Krisenmandaten, aber auch für Wirtschaftsprüfer. Steuerberater müssen nunmehr ihre Mandanten detailliert und konkret auf das Risiko einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung hinweisen. Auf der anderen Seite bietet die neue Rechtsprechung die Möglichkeit, Insolvenzrisiken frühzeitig zu kommunizieren und somit rechtzeitig die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen einzuleiten. Damit kann die Gefahr der Insolvenzverschleppung in Zukunft gemindert werden. Die Risiken für den Steuerberater sollten auf keinen Fall unterschätzt werden, zumal bisher nur wenige Steuerberater beispielsweise mit der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit als Insolvenzantragsgrund routinemäßig Erfahrung sammeln konnten. Die Prüfung des Fortführungsprinzips (auch Going-Concern-Prinzip oder Grundsatz der Unternehmensfortführung) i.S.d. § 252 Abs. 1 HGB ist zudem integraler Bestandteil des Aufgabenfeldes der Wirtschaftsprüfer (§ 2 Abs. 1 und 2 Wirtschaftsprüferordnung). Im Bestätigungsvermerk soll auf die Fortführungsprognose des Unternehmens hingewiesen werden. Außerdem hat der Wirtschaftsprüfer nach § 322 Abs. 2 Satz 3 und 4 HGB auch auf Risiken hinzuweisen, die den Fortbestand des Unternehmens oder einer wesentlichen Tochtergesellschaft gefährden. Damit wird sich das Urteil des IX. Senats auch auf die Arbeit der Wirtschaftsprüfer auswirken. Weitere Infos: www.buchalik-broemmekamp.de/blog/798-steuerberater-haften-bei-verletzung-der-hinweis-und-warnpflichten-zur-insolvenzreife-des-mandanten www.buchalik-broemmekamp.de/fileadmin/user_upload/Newsletter_PDFs/Einzelseiten/NL_Artikel_Hr._Schreiber_Haftung_des_Beraters_in_der_Insolvenz.pdf www.buchalik-broemmekamp.de/blog/817-hinweis-und-warnpflichten-des-steuerberaters-im-spannungsfeld-zur-insolvenzanfechtung-von-honoraren-dr-hiebert-in-nwb Tags: Beihilfe zur Insolvenzverschleppung, Haftungsrisiko für Steuerberater bei Insolvenzreife eines Mandanten, Haftungsrisiko Wirtschaftsprüfer

  • @bbr-law
    @bbr-law 7 лет назад

    Mehr Informationen unter bp-tv.de/buchalik-broemmekamp.de?tid=YT - Buchalik Brömmekamp - Ihre Spezialisten für Sanierung und Restrukturierung - Wir erhalten Ihnen Ihr Unternehmen Sie sind Unternehmer. Sie sind „Kapitän“ und verantwortlich für Ihre Mitarbeiter. Raue Wetter sind Sie gewöhnt. Doch manchmal übersteigt ein Sturm die Kraft Ihres Unternehmens … und es geht nicht ohne Hilfe. Welche Branche Sie auch vertreten - wir lotsen Sie zurück in sicheres Fahrwasser. Und das Steuer bleibt in Ihren Händen. Zu jeder Zeit. Sprechen Sie uns an. Fragen kostet nichts. Unsere Erstberatung auch nicht. Buchalik - Brömmekamp - Ihre Spezialisten für Sanierung und Restrukturierung. Wir erhalten Ihnen Ihr Unternehmen. Video-URL: ruclips.net/video/rteFnmqpvSA/видео.html